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Aus aktuellen Grund: Info zur neuen italienischen "Luxussteuer" auf Privatflugzeuge (Stand: 08.02.2012)

Update 08.02.2012:

Kurz gesagt: Es gibt bisher keine konkreten Neuigkeiten zum Thema.

Einige Zeit ist nun schon ins Land gegangen, seit das Gesetz in Kraft getreten ist. Die anfängliche Hoffnung war, dass es zügig eine Klarstellung geben wüde, in dem Sinne, dass Ausländer nicht besteuert würden. Nun, leider ist es dazu bisher nicht gekommen. Auf der anderen Seite ist es aber auch nicht zu einer offiziellen Bestätigung oder Bekräftigung in diesem Sinne gekommen.

Zwar wurden wie erwartet vor kurzem einige Detailbestimmungen von Seiten der italienischen Finanzbehörde veröffentlicht; diese beschränken sich allerdings auf rein technische Aspekte der Bezahlung der Steuer. Kein Wort der "Interpretation" des Gesetzestextes hinsichtlich seines Geltungsbereiches. Man konnte wohl realistischerweise auch nicht erwarten, dass die Behördenvertreter es sich jetzt antun würden, jene Fragen zu beantworten, welche durch die schlechte Arbeit des Gesetzgebers entstanden sind.

Die AOPA Italien hat mittlerweile auch den Text ihres offiziellen Protestschreibens an die zuständigen Ministerien veröffentlicht. Dieser ist (so wie man es von der AOPA Italien gewohnt ist) zwar vom Inhalt einwandfrei (es wurde auch auf die Problematik der "Ziffer 14bis" eingegangen) jedoch im Ton sehr zurückhaltend.

Viel mehr gibt es derzeit nicht. Daher gibt es bisher auch keine Entwarnung. Weiterer Zeithorizont: Ungewiss.

Beitrag vom 06.01.2012

Was hat es damit auf sich? Was ist zu tun?

Eins vorweg: Ich bin weder Experte in Sachen italienische Politik oder Steuerrecht, noch bin ich in irgend einer Weise lobbyistisch "vernetzt". Ich muss mich daher darauf beschränken, zunächst einmal den Hintergrund dieses Themas (soweit mir bekannt) darzulegen, und daraufhin eine persönliche Bewertung abzugeben. Definitive Ratschläge, oder gar Gutachten, ob man seine geplanten Flüge nach Italien im kommenden Sommer noch ohne steuerliche "Risiken" durchführen kann, kann und will ich nicht geben.

Konkret handelt es sich um das Gesetzesdekret Nr. 201 vom 6.12.2011 (Titel: "Salva Italia"), welches wiederum durch das Gesetz Nr. 214 von 22.12.2011 zu einem solchen konvertiert wurde und welches mittels Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt vom 27.12.2011 tags darauf in Kraft getreten ist.

Wer Italienisch versteht, kann den Originaltext z.B. hier einsehen. Es interessieren die Ziffern 11 bis 15 "bis" des Artikels Nr. 16 (siehe Seiten 19 und 20). Hier eine deutsche Übersetzung meinerseits.

Zunächst etwas Hintergrund: Aufgrund der weithin bekannten Wirtschafts- und Finanzkrise in Italien hat der neue Regierungschef Mario Monti Ende 2011 in aller Eile und vor allem auf Druck Europas ein Steuerpaket geschnürt, welches unter anderem neben der angesprochenen Steuer auf das Eigentum von Privatflugzeugen noch jede Menge weiterer Steuern (z.B. auch auf Boote und PS-starke Autos) mit sich bringt.

Ich vermute (ohne die genauen Hintergründe zu kennen) dass die "Luxussteuer" politisch notwendig war, womöglich um der politischen Linken im Land entgegen zu kommen und damit die nötige Mehrheit zu sichern, nach dem Motto "schaut her, nun nehmen wir es von den Reichen". Dennoch: Dass solch ein Gesetz von einer bürgerlichen Regierung kommem würde, wäre in der Vergangenheit in Italien undenkbar gewesen.

Dabei handelt es sich, was die Flugzeugsteuer angeht, in der Tat nur um Aktionismus: Im italienischen Register gibt es gerade mal ca. 5000 "Privatflugzeuge". Die Steuer könnte also theoretisch höchstens ein paar Millionen an Steuereinnahmen "einbringen" (realistisch wohl eher gar nichts, denn der Erfahrung nach kostet die Bürokratie, die durch die Eintreibung einer solchen Steuer entsteht, ebenfalls viele Millionen). Es handelt sich also wie gesagt um eine Steuer mit nur symbolischem bzw. "politischem" Wert. Bei den Booten und Autos sieht es da möglicherweise zahlennmäßig schon ganz anders aus.

Was allerdings passieren würde ist, dass die ohnehin nur schon sehr bescheidene und - mehr noch als z.B. in Deutschland - unter Kosten und Bürokratie leidende GA-Szene Italiens ganz einginge.

Folgende sind die verabschiedeten, jährlichen "Sätze":

Bis 1,000 kg MTOW €1,50 pro kg
Bis 2,000 kg MTOW €2,50 pro kg
Bis 4,000 kg MTOW €4,25 pro kg
Bis 6,000 kg MTOW €5,75 pro kg
Bis 8,000 kg MTOW €6,65 pro kg
Bis 10,000 kg MTOW €7,10 pro kg
Über 10,000 kg MTOW €7,55 pro kg

Woraus sich beispielsweise für eine Katana 1125€, für eine C172S 2892€, für eine SR22 3855€, und eine Seneca glatte 5000€ ergeben würden...

Helikopter bezahlen gar den doppelten Satz. Segelflugzeuge, Motorsegler, Tragschrauber und Ballone "kosten" unabhängig von ihrem MTOW 450€ pro Jahr.

Es ist übrigens im Gesetz nicht vorgesehen, dass die Gebühr ggf. nur tageweise ("pro-rata") anfällt. Es gibt lediglich die Bestimmung, dass bei Flugzeugen, die nur für einen Teil eines Kalenderjahres zugelassen werden, die Steuer nur anteilsweise berechnet wird.

Der springende Punkt ist folgender: Im ersten Gesetzesentwurf hieß es zunächst noch, nur I-registrierte Flugzeuge würden besteuert. Im letzten Moment vor der Verabschiedung ist dann vermutlich jemandem aufgefallen, dass ein nicht unwesentlicher Anteil der GA-Flugzeuge in Italien (gilt sowohl für Jets/Turboprops als auch für die "kleine" GA) mit ausländischen Kennzeichen operiert (vor allem D-reg. und N-reg., sowie etwas T-7), mit der Konsequenz, dass man im letzten Moment auch die im Ausland registrierten Flugzeuge einbegriffen hat. Dabei ist dann die famose Ziffer 14 „bis“ des Dekrets entstanden, welche zu dem ganzen Schlamassel geführt hat.

Der italienische Text lautet:

L’imposta di cui al comma 11 e` applicata anche agli aeromobili non immatricolati nel registro aeronautico nazionale la cui sosta nel territorio italiano si protrae oltre quarantotto ore

...also sinngemäß: Die gegenständliche Steuer findet auch Anwendung auf nicht in der italienischen Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge, insofern deren Aufenthalt auf italienischem Boden sich über mehr als 48 Stunden erstreckt.

Da in diesem Satz aber keinerlei Einschränkung auf italienische Staatsbürger (oder in Italien wohnhafte bzw. steuerpflichtige Personen) vorgenommen wurde, entstand auch im internationalen Umfeld die Besorgnis, dass dies bedeuten könnte, jedermann sei betroffen.

Außerdem unverständlich und schockierend ist der Aspekt der Verweildauer von nur 48 (!) Stunden. Das würde (bei entprechend strenger Interpretation des 14"bis") effektiv natürlich sämtlichem GA-Flugtourismus nach Italien ein Ende setzen, da die Höhe der Steuer ja in keinem Verhältnis zu einem einmaligen Wochenendaufenthalt in Italien steht. Nicht zu vergessen: Der Geschäftsreiseflugverkehr (mit non-AOC Flugzeugen) wäre natürlich genauso betroffen.

Es stellt sich also die Frage, ob die Formulierung, so wie sie letztlich entstanden ist, ein Missgeschick war oder ob die Regelung tatsächlich so beabsichtigt ist, dass auch Ausländer betroffen sind. Nach meinem Verstand kann es nur der erste Fall sein. Schließlich kann es nicht die Absicht sein, mit einer „last-minute Korrektur“ (eben der Ziffer 14"bis") komplett den Charakter eines Gesetzes auf den Kopf zu stellen. Denn bis dahin handelte es sich um ein vom Prinzip her „inländisches“ Gesetz, welches den Zweck hatte, Italiener, welche Eigentümer entsprechender „Luxusgüter“ sind, zu besteuern. Nach der Hinzufügung des 14"bis" hingegen bekommt die Steuer, bei strikt wörtlicher Lesart, eine ganz andere Dimension: Nun würde der Aufenthalt von Flugzeugen auf italienischem Boden besteuert (egal ob Italiener oder nicht), was in der Tat etwas völlig anderes ist. Das ist abwegig.

Wie dem auch sei, so stellt sich nun die Frage, ob die Ziffer 14"bis" (in seiner aktuellen Form) noch einmal einer Revision unterliegen wird bzw. es irgendeine Form der Klarstellung vom Gesetzgeber geben wird. Wie man schließlich weiß, machen Politiker in aller Eile gerne schon mal solche von jeder Sachkenntnis und gutem Verstand befreiten Gesetze, welche dann von Verbänden etc. erst einmal wieder "geradegebogen" werden müssen.

Die AOPA Italia hat sich natürlich bereits aktiviert; sie ist aber aufgrund ihrer sehr geringen Mitgliederzahl kaum schlagkräftig. Dazu kommt, dass die italienische "kleine" GA durch sehr viel UL und sehr wenig "klassische" Allgemeine Luftfahrt (E-Klasse, etc.) geprägt ist und die Steuer nach derzeitigem Stand (aber auch das hängt von der jeweiligen Interpretation des qualitativ extrem schlechten Gesetzestextes ab) die fast 10000 italienischen ULs nicht erfasst. Das wiederum führt dazu, dass rund drei Viertel der italienischen "Privatpiloten" von dem Gesetz zumindest nicht direkt betroffen sind und daher womoglich auch nicht alle an einem Strang ziehen.

Allerdings haben die Verbände bereits im Vorwege erreicht, dass (neben Staatsflugzeugen, etc.) sämtliche Schulflugzeuge, Aeroclubflugzeuge sowie gewerblich genutzte Flugzeuge (also solche, die über ein AOC laufen), etc. ausgenommen wurden. Damit bleiben in der Tat nur noch (kein Scherz) einige hundert Flugzeuge übrig, welche sich wirklich in privater Hand einzelner italienischer Personen oder Firmen befinden. Und: selbst diese sollten möglicherweise zukünftig in der Lage sein, mit einer Flugschule oder einem Aeroclub z.B. eine Art leaseback-agreement abzuschließen, was auch sie dann von der Steuer befreien würde.

Dies wiederum würde zu der in der Tat bizarren Situation führen, dass nahezu die einzig wirklich Betroffenen jene Ausländer wären, die - sei es auch nur ein einiges Mal - für ein paar Tage nach Italien kommen wollen... was ganz einfach kaum der Sinn des Gesetzes gewesen sein kann. Der volkswirtschaftliche Schaden wäre enorm, und schließlich ist der Tourismus so ziemlich das einzige, was Italien in dieser Zeit an Stärken noch bleibt.... 

Ich denke, bis den Bürokraten diese Zusammenhänge klar werden, wird es erstmal ein klein wenig dauern. Und dann - so hoffe und erwarte ich - wird es eine entsprechende Klarstellung geben. Möglicherweise wird es aber auch so kommen, dass das Gesetz ganz einfach in der Ausführung weniger restriktiv interpretiert wird, und es somit auch ohne jegliche Gesetzesänderung nie auch nur ansatzweise zu einer Eintreibung gegenüber Ausländern kommen wird.

In der Tat muss man zunächst einmal die entsprechenden Ausführungsverordnungen abwarten, und von denen gibt es bisher keine Spur. Wie zu lesen ist, wurde für die Fertigstellung dieser Bestimmungen die Deadline Februar 2012 gesetzt. In der Tat hat sich bisher meines Wissens noch niemand z.B. aus Regierungskreisen mündlich zu Wort gemeldet, um zu bestätigen, dass es Absicht sei, auch Ausländer zu besteuern. Dennoch, ganz nüchtern betrachtet: Seit dem 28.12.11 ist das Gesetz nun erst einmal in Kraft.

Aus diesem Grunde haben nun bereits viele Leute, die sich für 2012 einen Flug nach Italien vorgenommen hatten ihre Reise vorsichtshalber entweder komplett gestrichen oder zumindest auf absehbare Zeit verschoben. Das gilt selbstverständlich auch für Geschäftsreisen mit dem Privatflugzeug. Einnahmen von vielen Millionen Euro... mit nur einem Satz weggefegt!

Ratschlag zu geben fällt mir nun nicht leicht. Nochmal: Ich bin weder Experte in Sachen italienische Politik oder Steuerrecht, noch in irgendeiner Weise lobbyistisch „vernetzt“. Ratschläge, ob man den geplanten Flug nach Italien im kommenden Sommer noch ohne "Risiken" durchführen kann, kann und will ich auch nicht geben. Und obwohl die Sache sicher ein unangenehmes Thema ist - möglicherweise gar von europäischer Dimension - sehe ich derzeit rein auf Basis dieses in Kraft getretenen Gesetzestextes (noch) nicht, warum man daraus eine generelle Empfehlung ableiten sollte, Italien zu meiden.

Wie gesagt, die Annahme, dass die Steuer in Zukunft auch auf Nicht-Italiener Anwendung finden könne, ist einfach zu abwegig (selbst für italienische Verhältnisse!).  Man denke allein an die Modalitäten der Eintreibung: Wie werden die 48h überwacht? Durch Flugplandaten? Durch die Register der einzelnen Flugplätze? Und selbst wenn: Wie soll die Steuer denn eingetrieben werden, falls der Flugzeugeigner, der womöglich zum Zeitpunkt des Steuerbescheids (wohin damit?) längst wieder raus ist aus Italien, die Steuer nicht bezahlen sollte? Einflugverbot? Amtshilfe? Alle diese Fragen führen zwangsweise ins Abwegige. Daher: Auch ohne, dass es explizit im Gesetz steht, ist die einzig logische Schlussfolgerung, dass die Steuer nur für in Italien steuerpflichtige Personen gilt.

Zu guter letzt würden sich - bei der weiter oben angesprochenen "strengen" Interpretation des Gesetzestextes - sicher auch diverse Konflikte mit der Chicagoer Abkommen der ICAO (z.B. Artikel 15) ergeben.

Die einzige Empfehlung, die ich derzeit geben kann, ist, die Entscheidung, ob oder ob man nicht in diesem Sommer nach Italien fliegen sollte, wenn möglich zunächst einmal um 30-60 Tage zu verschieben. Vielleicht tut sich ja in der Sache bis dahin schon etwas Entscheidendes. Wer gezwungen ist, jetzt schon zu entscheiden, und wirklich absolut null „Risiko“ eingehen möchte, nun ja…, der muss eben wohl derzeit verzichten.  

Sobald es konkrete Neuigkeiten gibt, werde ich diese hier vermelden.

Philipp Tiemann
philipp.tiemann@gmx.de 


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