Flugvorbereitung – Flugdurchführung – Flugziele

UL in Italien

WICHTIG UND VORWEG: Mit der Einführung von SERA in Italien (erfolgt am 11.12.2014) wurden sämtliche ULs den seinerzeit neuen italienischen „Rules of the Air“ (RAIT) unterworfen. Dies hat u.a. dazu geführt, dass seitdem für alle ULs (also egal ob „Basico“ oder „Avanzato“) eine strikte Mindestflughöhe von 500 Fuß über Grund gilt (was früher nicht der Fall war). Gleichzeitig unterliegen zumindest die so genannten Basico-ULs (zumindest dann, wenn der Pilot keine Avanzato-Berechtigung hat – hierzu gleich mehr) weiterhin einer maximalen Flughöhe, und zwar von nun 1000 Fuß über Grund, egal ob wochentags oder am Wochenende. Das heißt: die reinen Basicos sind nun rein rechtlich in ein enges 500-Fuß-Korsett geschnürt. Was Piloten in der Praxis tun (sowohl nach oben, als auch nach unten), steht auf einem anderen Blatt. Schließlich wird ja bei den Basicos meist ohne Transponder geflogen. Dies aber dennoch vorab als Info und als Warnung. Nun aber von vorne:

UL-Fliegen ist in Italien ein großes Thema. Der überwiegende Teil der „leichten GA“ spielt sich in Italien im Ultraleichtsektor ab. Dies hat zum einen mit den geringeren Kosten zu tun, zum anderen mit den in vielerlei Hinsicht größeren fliegerischen Freiheiten und der viel geringeren Bürokratie. Die „klassische“ Fliegerei mit zertifizierten Motorflugzeugen hingegen ist seit jeher eben von Bürokratie, Kosten und der in vielerlei Hinsicht unfähigen Luftfahrtbehörde ENAC gegängelt und fristet daher nur ein recht beschränktes Dasein. IFR ist ohnehin kaum ein Thema, zumal das Wetter dies nicht oft erfordert. Vor allem im Süden des Landes gibt es kaum (noch) „klassische“ General Aviation mit Motorflugzeugen.

Ich persönlich habe während meiner Zeit in Italien den italienischen UL-Schein („Attestato VDS“) erworben und zwischen 2009 und 2012 zahlreiche Flüge mit in Italien eingetragenen ULs („Apparecchi VDS“) in Nord- und Mittelitalien gemacht. Außerdem besitze ich seit Langem den deutschen SPL, fliege aber derzeit in Deutschland kaum noch mit D-registrierten ULs.

Aber auch immer mehr deutsche Piloten fliegen heute anstatt mit der „E-Klasse“ auf einem modernen Dreiachs-UL und viele mögen (aufgrund der vielen fantastischen Möglichkeiten, die Italien den UL-Fliegern bietet) den Wunsch haben, auf die eine oder andere Weise in Italien UL zu fliegen. Daher dazu folgendes:

Zu allererst einmal wollen wir kurz zwischen zwei Dingen unterscheiden:

1) UL fliegen in Italien mit „I-registrierten“ (also beim AeCI eingetragenen) ULs

und

2) UL fliegen in Italien mit D-registrierten (also vom DAeC zugelassenen) ULs

Zu Option 1) Die Möglichkeiten, in Italien ein „I-registriertes“ UL zu chartern und damit seinen Spaß zu haben, sind leider rar gesät. Die meisten ULs sind in Privatbesitz. Der Rest ist in meist kleinen Vereinen und Schulen gehalten, die eher keine klassische Vercharterung an Dritte anbieten. Dazu kommt die Sprachbarriere, da es hier und da wegen fehlenden Englischs immer noch gibt.

Was die erlaubnistechnische Seite angeht, so brauchen Italiener natürlich zum Fliegen dieser ULs den italienischen UL-Schein, genannt „Attesto VDS“. In der einschlägigen Gesetzgebung, dem DPR 133/2010, gibt es darüber hinaus einen Absatz, welcher zwar leider ein paar Fragen offen lässt, aber letztlich wohl besagen soll, dass EU-Bürger anderer Länder in Italien (ohne genauere Definition welcher Eintragung) auf Basis des UL-Scheins ihres Heimatlandes fliegen dürfen. Das heißt also je nach Interpretation, dass ein z.B. Deutscher mit einer Sportgeräteführerlizenz des DAec u.a. auch I-registrierte ULs in Italien fliegen darf. Das ist aber nicht gänzlich abgesichert. Ein klärendes Statement dazu von Seiten des AeCI gibt es leider nicht.

Aber wie gesagt, Charterangebote sind leider ohnehin sehr rar. Was man immer machen kann, ist, im Rahmen z.B. eines Urlaubs den nächstgelegenen UL-Platz aufzusuchen und irgend jemanden nach einen „Mitflug“ in seinem UL zu fragen. Einige UL-Flugschulen bieten das ganz offiziell an. Spaß garantiert! Als Beispiel sei z.B. die Schule von Salvatore Biddau in San Teodoro (Sardinien) genannt, wo so was stets möglich ist.

Und nun zu Option 2) Viele UL-Piloten mögen den Wunsch haben, mit dem eigenen oder in Deutschland bzw. Österreich gecharterten UL nach Italien zu fliegen. In der Tat, hunderte UL-Piloten aus dem deutschsprachigen Raum tun dies jährlich. Erleichternd wirkt sich zunächst aus, dass ein in der EU registriertes UL für den Einflug nach Italien keine besondere Genehmigung braucht. Auch in Österreich gibt es (in der so genannten „Gästeflugverordnung“) mittlerweile praktisch keine Einschränkungen mehr (lediglich ein ELT ist gefordert). Leider fordert die (ULs gegenüber sehr negativ eingestellte) Schweiz seit 2021 für alle (auch kurzzeitige) Einflüge von ULs eine Einfluggenehmigung, die auch noch teuer ist (200-300 Euro!). Daher sollte man auf dem Weg nach Italien die Schweiz eher umfliegen, sprich über Österreich oder ggf. über Frankreich fliegen (bei Frankreich aber die 600-kg-Thematik beachten). Doch der Knackpunkt ist folgender:

>>> Gilt ein D-registriertes UL in Italien als „UL“ oder als „Flugzeug“?

Schließlich sind ULs bekanntlich rein nationale Angelegenheiten und die Vorschriften für deutsche und italienische ULs und ihre Piloten unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Und: es steht im italienischen UL-Regelwerk eindeutig, dass dieses für „apparecchi per il volo da diporto sportivo“, also definitionsgemäß erstmal nur für ULs italienischer Eintragung gilt. Letztere durchlaufen z.B. keinerlei Zertifizierungsprozess und haben grundsätzlich nicht mal ein Funkgerät. Ein deutsches, nach der LTF zugelassenes UL kann also nicht mal eben so einem italienischen UL gleichgesetzt werden. Doch als „normales“ Flugzeug kann es auch kaum durchgehen, dazu fehlt es auch deutschen ULs einfach an zu vielem, vor allem an einem ICAO-konformen Lufttüchtigkeitszeugnis.

Sie sehen, die Sache wird nun tricky, denn dieser Aspekt ist entscheidend in Hinblick auf die Frage, was für Regeln für dieses UL während des Betriebs in Italien gelten…

Folgende sind in ihren Grundzügen die allgemeinen Regeln für (einfache) ULs in Italien:

– maximale Flughöhe 1000 Fuß über Grund*
– Mindestflughöhe (seit dem Inkrafttreten von SERA im Dezember 2014): 500 Fuß
– Verbot des Überflugs von Menschenansammlungen, d.h. auch von Ortschaften und Städten (in der Praxis kaum machbar; und es wird auch nicht ganz so eng gesehen)
– es ist – es sei denn man hat eine Sondergenehmigung – nicht erlaubt, auf den „Aeroporti“ zu landen (Mindestabstand von diesen: 5 km). Zur Erinnerung: Als Aeroporto (sprich: Flughafen) gilt jeder in der AIP Italien veröffentlichte Flugplatz, unabhängig der Größe oder der Ausstattung (also auch solche kleinen Plätze wie Trento, Cremona, Asiago, etc). Es darf aber im Gegenzug dazu auf jeder anderen geeigneten Fläche gestartet und gelandet werden, insofern der Grundstückseigentümer zugestimmt hat (kein „Flugplatzzwang“ wie in Deutschland, was in Italien sämtliche „Campi di Volo“ für Füge mit ULs legitimiert)
– es ist nicht erlaubt, die Dienste der Flugsicherung in Anspruch zu nehmen. Dementsprechend ist es nicht erlaubt, kontrollierte Lufträume (Klasse C & D) zu befliegen (Luftraum A natürlich sowieso nicht). Das Einfliegen in aktive Flugbeschränkungs- und Flugverbotsgebiete ist ebenfalls natürlich nicht erlaubt
– keine Transponderpflicht

*es sei denn, zumindest der Pilot hat eine Avanzato-Berechtigung (dazu gleich mehr)

Finden also auch für D-registrierte ULs diese oben genannten Regeln Anwendung, oder doch die klassischen VFR-Luftverkehrsregeln? Hinsichtlich dieser seit langer Zeit im Raum stehenden Frage gab es 2010 wesentliche Neuigkeiten, da zu diesem Zeitpunkt (nach jahrelangen Verhandlungen und Sitzungen) ein gegenüber früher verändertes italienisches UL-Reglement, das „DPR 133/2010“ in Kraft getreten ist.

Dieses soll und muss in seiner Substanz hier kurz erläutert werden. Leider ist die Sachlage sehr komplex und außerdem auch in der Praxisanwendung nicht 100%ig geklärt; dazu kommt, da das Gesetz 133/2010 aufgrund vieler Unklarheiten und Fehlern in juristisch-formaler Hinsicht eine miserable Qualität hat. Es hilft aber nichts: wenn man – ohne „anzuecken“ – mit z. B. seinem D-registrierten UL in Italien unterwegs sein will, muss man sich hier etwas auskennen. Also los:

Seit dem Inkrafttreten des DPR 133/2010 wird in Italien zwischen zwei „Kategorien“ von ULs unterschieden:

1. „Basico“ (heißt soviel wie „einfache“ ULs)

und

2. „Avanzato“ (heißt soviel wie „fortgeschritten“; da aber effektiv keine Übersetzung dies so richtig trifft, werde ich hier schlicht weiterhin den italienischen Begriff verwenden)

Als „Avanzato“ gelten also all jene ULs, die bestimmte technische und administrative Voraussetzungen erfüllen und aufgrund dessen – so die Logik – als irgendwie „fortgeschritten“ oder „advanced“ gelten und daher wie „normale“ Luftfahrzeuge am Flugverkehr teilnehmen dürfen, sprich: es gelten die allgemeinen Luftverkehrsregeln mit all deren entsprechenden Rechten und Pflichten, wie z.B.:

– Benutzung auch der offiziellen „Aeroporti“ (mit Ausnahme einiger größerer Verkehrsflughäfen, siehe weiter unten)
– Benutzung sämtlicher dem VFR-Verkehr zugänglicher Lufträume (d.h. keine Beschränkung auf maximal 1000 Fuß AGL; kein Verbot der Einflugs in kontrollierte Lufträume der Klasse C und D (lediglich SVFR geht nicht)
– Überflug von Menschenansammlungen und Städten grundsätzlich erlaubt, gemäß der Mindestflughöhe (1000 Fuß über Grund); über dünn besiedeltem Gebiet gelten 500 Fuß Mindestflughöhe
– Recht (bzw., soweit für den jeweiligen Luftraum gegeben: Pflicht) zur Inanspruchnahme von Flugsicherungsdiensten sowie zur Aufgabe von Flugplänen; Transponder stets in Betrieb mit Code 7000, soweit nichts anderes angewiesen wird

Allerdings: Dies alles gilt nur, insofern außerdem auch der das UL steuernde Pilot die Qualifikation „Avanzato“ besitzt. Diese erlangt der italienische UL-Pilot, indem er (neben der Erfüllung einer Reihe anderer Anforderungen) einen Fortbildungskurs inklusive theoretischer und praktischer Ausbildung sowie eine Prüfung absolviert. Deutsche UL-Piloten z.B. sind trotz der in Deutschland viel umfangsreicheren UL-Basisausbildung – und auch dann, wenn sie einen PPL oder LAPL haben – qua Reglement zunächst mal genau genommen keine Avanzato-Piloten, auch wenn dies sachlich keinen Sinn ergibt.

Als „Basico“ hingegen gelten also alle anderen ULs und unterliegen daher weiterhin dem „klassischen“ italienischen UL-Reglement (siehe weiter oben).

>Welche „Aeroporti“ genau darf denn man denn als „Avanzato“ nun legal anfliegen?

Als „Avanzato“ dürfen sämtliche (gemäß AIP Italia) „nicht-kommerziell“ genutzten Flugplätze/Flughäfen angeflogen werden. Unter praktischen Gesichtspunkten sind dies die allermeisten (aber nicht alle!) unkontrollierten „Kleinflugplätze“. Darunter sind also solcherlei beliebte Plätze wie Venezia-Lido, Verona-Boscomantico, Milano-Bresso, Trento, Torino-Aeritalia, Asiago, Padova und viele mehr. Darüber hinaus dürfen auch ein Teil der „kommerziell“ genutzten Flugplätze (so genannte „Aeroporti Certificati“) angeflogen werden. Die Liste dieser Plätze (Stand 2026) lautet wie folgt (hier ohne ICAO-Codes):

Albenga, Alghero, Ancona, Aosta, Bolzano, Brescia-Montichiari, Comiso, Crotone, Cuneo, Foggia, Forli, Lampedusa, Marina di Campo (Elba), Pantelleria, Parma, Perugia, Pescara, Reggio Calabria, Rimini, Salerno, Taranto, Trieste

Alle anderen großen „Airline-Aeroporti“ dürfen auch als Avanzato-UL NICHT angeflogen werden. Dort können dies aber zumindest für die den Platz umgebende CTR und auch die ATZ eine Freigabe zum Kreuzen (ohne low-approach o.ä.) bekommen.

Wer sich das mit den zugelassenen und nicht zugelassenen „Aeroporti certificati“ genauer ansehen möchte, sei auf die AIP, Abschnitt AD 1.3 verwiesen. Dort gibt es in den Tabellen eine Spalte „Advanced ULM“ und die entsprechende Angabe YES oder NO. Alle anderen Aeroporti, die dort gar nicht gelistet sind, sind nicht „certificati“ und dürfen somit allesamt von den Avanzati genutzt werden.

Und auch wenn es die Sache noch etwas komplizierter macht, sei an dieser Stelle gesagt, dass es in Italien wiederum auch einige (wenige) kleine Aeroporti gibt, die sogar auch Basico-ULs akzeptieren dürfen (obwohl sie dies gemäß DPR 133/210 eigentlich nicht vorgesehen ist). Dies ist damit zu erklären, dass in Italien sehr viele ULs und ihre Piloten nach wie vor keinen Avanzato-Status haben und diese Plätze ansonsten praktisch überhaupt keinen Verkehr mehr hätten (zumal ja die klassische AL mit E-Klasse Maschinen nicht gerade floriert). Auf diesen Plätzen kann man natürlich auch völlig problemlos mit D-registrierten ULs fliegen. Massa-Cinquale (LILQ) ist ein Beispiel hierfür. Darüber hinaus gibt es ein paar Plätze, die das einfach stillschweigend dulden (Cremona, Carpi, etc.). Auch hier gilt: vorheriges Anfragen lohnt sich. Es werden aber eher immer weniger Plätze, denn die ENAC zwingt in den letzten Jahren immer mehr Aeroporti, Basico-ULs nicht mehr zuzulassen. Das ist aber für Piloten dreiachsiger und voll ausgestatteter D-reg. ULs auch nicht ganz so relevant, denn diese werden in Italien de facto allgemein als „Avanzati“ eingestuft (dazu gleich mehr).

> Wie läuft das ganze mit den Avanzati in der Praxis ab?

Gemäß AIP ENR 1.1 müssen sich die „Avanzati“ im Funksprechverkehr stets als solche zu erkennen geben, sprich am Anfang jeden Funkspruchs muss der Begriff „ULTRALIGHT“ vorangestellt werden (Nicht-„Avanzati“, sprich die „Basici“ dürfen weiterhin überhaupt nicht am Funksprechverkehr mit der Flugsicherung teilnehmen). In der Praxis wird das aber wiederum mittlerweile meist weggelassen und es schert sich keiner drum.

Was ggf. Flugpläne angeht, so müssen die „Avanzati“ im Feld 9 (ICAO-konform) „ULAC“ (bzw. „GYRO“ oder „UHEL“) eintragen, sowie im Feld 18 „RMK/ULAC ADVANCED“ (bzw. GYRO ADVANCED oder UHEL ADVANCED) eintragen.

Nur dann gilt man tatsächlich als „Avanzato“ und geniesst die entsprechenden Rechte.

> Was bedeutet das nun alles für mich als Pilot eines D-registrierten ULs in Italien?

Nun, zunächst einmal leider nichts Gutes. Denn während man (grob vereinfacht gesagt) vor 2010 als D-MXXX aufgrund der reglementarischen Grauzone nahezu Narrenfreiheit hatte und somit effektiv fast alle Lufträume und fast alle Flugplätze relativ problemlos nutzen konnte, so ist dem seit 2010 zunächst einmal theoretisch ein Riegel vorgeschoben, denn – so steht’s im Gesetz 133/2010 – ausländische ULs und ausländische UL-Piloten gelten grundsätzlich erst einmal nicht als „Avanzato“, sondern als „Basico“.

Das ist ärgerlich, da es eben gerade dieser „Avanzato-Status“ ist, welcher es einem in Italien erlaubt, wirklich nahezu ohne Einschränkungen zu fliegen, sprich in gewissem Maße sowohl die Vorteile als UL als auch die Vorteile „normaler“ Flugzeuge gleichzeitig zu genießen.

In der Praxis (sprich: in der Luft) ist es allerdings so, dass D-registrierte ULs zumindest von ATC – zumindest wenn sie einen Transponder haben – trotzdem wie Avanzati behandelt werden. Merke: ATC ist nicht die Luftpolizei.

Es geht also nur darum, ob es am Boden ggf. Probleme geben könnte. Daher stellt sich die Frage:

> Wie kann ich als Pilot bzw. mein UL-Flugzeug formell die Anerkennung als „Avanzato“ erlangen?

Praktisch gesehen gar nicht…

1. Das Flugzeug

Die rein technisch-konstruktiven Hürden für eine Einstufung des ULs als „Avanzato“ sind für die meisten modernen ULs durchaus überschaubar. Zunächst einmal müssen ULs dazu den Vorschriften eines Anhangs (Anhang V) des DPR 133/2010 entsprechen. Ohne dies hier allzu sehr ausführen zu können, sei gesagt, dass die meisten in Deutschland üblichen modernen Dreiachser dies tun.

Desweiteren gelten gewisse Ausrüstungsvorraussetzungen, aber auch diese werden von den meisten modernen Dreiachsern erfüllt. Und zwar mindestens:

– Ballistisches Rettungsgerät (sprich: Schirm)
– VHF-Sprechfunkgerät (25Khz-Frequenzabstand ist ausreichend)
– ELT (121.5 MHz ist ausreichend)
– Transponder (Mode „C“ ist ausreichend)

Alle Geräte müssen luftfahrtzugelassen sein, unterliegen aber keiner Prüfpflicht.

Die administrativen Hürden hingegen sind leider wie so oft ein Problem, denn genau genommen muss man sich die (nur auf italienisch verfügbaren) Formulare zur Bescheinigung des „Avanzato“-Status von der Website des italienischen Aeroclubs (AeCI) besorgen, diese ausfüllen und mit einer ganzen Reihe von Anlagen (!) versehen; dann den Antrag abschicken und auf die Bearbeitung und die letztliche Anerkennung warten. Alles in Allem sehr kompliziert und für Leute ohne viel Zeit und Geduld sowie ordentliche Italienischkenntnisse überhaupt nicht realistisch. Hier wäre es wünschenswert, wenn z.B. der DAeC mit dem AeCI eine vereinfachte Prozedur für eine allgemeine Anerkennung / Gleichstellung deutscher ULs als Avanzati erarbeiten würde. In dieser Richtung ist mir aber weiterhin nichts bekannt.

2. Die Pilotenerlaubnis / Lizenz

Grundsätzlich sieht das Gesetz 133/2010 vor, dass ausländische Erlaubnisse (wie z.B. die deutsche Lizenz für Luftsportgeräteführer) als „Avanzato“-Berechtigung anerkannt werden können, allerdings nur dann, wenn dies mittels einer konkreten Vereinbarung zwischen AeCI und (in diesem Fall:) DAeC so geregelt ist. Da bisher (nach meinem Kenntnisstand) eine konkrete Vereinbarung nicht einmal ansatzweise besteht, gibt es derzeit leider keinen Weg, ganz offiziell als „Avanzato“-Pilot anerkannt zu werden. Theoretisch denkbar wäre, dass in Zukunft die Regelung gefunden wird, dass ausländische UL-fliegende Piloten automatisch als „Avanzato“ gelten, wenn sie mindestens über einen PPL (A) oder einen LAPL (A) verfügen. Derzeit ist das aber nicht der Fall.

Es stellt sich fast zwangsläufig folgende Anschlussfrage:

> Habe ich etwas zu befürchten, falls ich mich in Italien einfach (unabhängig von der Papierlage) als „Avanzato“ ausgebe?

Dies ist sehr schwierig zu beantworten. Wenn man alle technischen Voraussetzungen (Funk, Transponder, ELT, etc.) erfüllt, wohl eher nicht, denn dann entspricht man der Sache nach einem Avanzato. In der Luft sowieso nicht – da macht ATC in der Regel alles mit. Mir ist aber außerdem auch, selbst nach mittlerweile so vielen Jahren – nichts über irgendwelche Schreckensfälle für deutsche UL-Piloten bekannt, wo D-registrierte ULs besonders verschärft irgendwelchen haargenauen Kontrollen am Boden unterzogen wurden. Sollte es aber zu einer solchen Kontrolle kommen, und sollte man dann den schriftlichen Nachweis des „Avanzato-Status“ (ich wiederhole: sowohl Flugzeug als auch Pilot!) nicht vorweisen können, könnte es theoretisch etwas unangenehm werden.

Es ist aber so – dies bestätigen mir vorliegende Praxisberichte – dass deutsch registrierte ULs auf den nur für „Avanzati“ zugelassenen Aeroporti (z.B. Venezia-Lido, etc.) auch weiterhin „durchgewunken“ werden, d.h. dass hier keine Probleme entstehen. Eine Garantie gibt es dafür aber leider nicht, denn wie oben gesagt, ohne entsprechende Anerkennung gelten D-registrierte ULs genau genommen erst mal nicht als „Avanzato“, egal wie gut das UL und sein Pilot „ausgestattet“ sind.

Also noch einmal anders formuliert: Keineswegs behaupte ich, man könne mit einem D-registrierten UL keine Aeroporti anfliegen und keine kontrollierten Lufträume durchkreuzen. In 98% der Fälle wird man dabei (wenn man sich halbwegs geschickt, sprich: unauffällig verhält) keinerlei Probleme bekommen. Aber die Papierlage ist nun einmal leider eine etwas andere. Die deutschen Regeln und die italienischen Regeln sind eben in keinster Weise aufeinander abgestimmt. Deshalb soll hier auf nicht auszuschließende Schwierigkeiten mit den italienischen Behörden zumindest hingewiesen sein. Daher:

>Was kann ich tun, um ganz sicher zu sein, nicht doch auf irgendeinem Aeroporto in Schwierigkeiten zu kommen?

Nun, da gibt es nur eine 100%ige Lösung: Bevor man einen Aeroporto anfliegt, kann man sich natürlich mit diesem in Kontakt setzen und dabei genau (und wahrheitsgemäß) erläutern

a) was für ein Flugzeug und Zulassungsstatus man hat

b) was dies für eine Ausstattung (Funk, Transponder, etc.) hat

c) welche Lizenzen man vorweisen kann (ein PPL ist natürlich trotzdem hilfreich)

Das birgt natürlich das Risiko, eine unangenehme Antwort zu bekommen, nach dem Motto „wer viel fragt…“. Wenn man aber von dem Flugplatzbetreiber angenommen wird und sozusagen eine Genehmigung erteilt bekommt (am besten natürlich schriftlich), dann kann man auch ruhigen Gewissens dorthin fliegen. Und nochmal, wie oben schon gesagt: Die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere wenn man betont, dass man über Funk, Transponder, Fallschirm und ELT verfügt, man in aller Regel ohne weitere Fragen die Genehmigung erhält.

Wie man im Rahmen dieser Korrespondenz geschickt auf die eventuell auftretende Frage „are you avanzato or not?“ antwortet, muss jeder letztlich für sich selbst entscheiden. Auf jeden Fall sollte man auf die Frage vorbereitet sein…

> Kann oder muss ich, wenn ich mit meinem D-registrierten UL von Deutschland nach Italien fliege, einen Flugplan aufgeben oder nicht?

Die „ganz normalen“ Basico-ULs dürfen ja in Italien gar keine Flugpläne aufgeben. Andererseits muss man ja, wenn man nach Italien einfliegt, unbedingt einen Flugplan aufgeben…

Daraus ergibt sich insgesamt die Empfehlung, Flüge zwischen z.B. Deutschland und Italien stets sozusagen, nach „Avanzato-Regeln“, also mit Flugplan, durchzuführen. Wenn Sie sich dennoch entscheiden sollten, ohne zu fliegen, dann schalten Sie bitte ihren Transponder aus und kündigen auch nicht z.B. beim deutschen FIS an, „ohne Flugplan nach Italien“ zu fliegen (wie ich es schon ein paar mal zufällig mitgehört habe…). Ist doch logisch, oder? (Zwar interessiert so ein möglicher Verstoß gegen italienische Regeln wiederum die DFS letztlich nicht, aber warum Staub aufwirbeln?)

Letztlich noch folgendes:

> Kann ich weiterhin, wie früher einmal, im Tiefflug (also unter 500 Fuß) durch die Landschaft sausen?

Können tut man alles, aber es ist eben – seit nun fast 20 Jahren schon – nicht mehr legal. Natürlich kann man auf unbewohntem Gebiet schon auch mal etwas tiefer gehen; schließlich kann man die 500 Fuß gar nicht so genau messen. Aber natürlich nicht nur von Gesetzeswegen, sondern auch im Sinne der Sicherheit rate ich davon ab. Allgemein sind ULs ja in den letzten Jahren auch viel schneller und schwerer geworden.

Und wenn eben eine größere Kontrollzone „im Weg“ ist, dann sollte man eben doch am besten den Funk benutzen und eine Freigabe einholen, auch trotz der oben genannten „Avanzato-Thematik“.

An dieser Stelle ein paar Informationen zu den so genannten „ULM corridors„, wie sie in der AIP Italien veröffentlicht sind und nun auch in den Flugkarten einiger Planungssoftwares (Skydemon, EasyVFR, etc.) erscheinen. Hierzu gibt es nämlich leider zum Teil Missverständnisse unter den UL-Piloten.

Warum gibt es diese ULM-Korridore? Bekanntlich reicht ja in vielen Ballungsräumen der kontrollierte Luftraum nach wie vor großflächig bis zum Boden. Basico-ULs könnten dort also legal gar nicht vom Platz wegkommen oder diesen anfliegen. Daher wurden in einigen dieser betroffenen Bereiche diese Korridore angelegt, innerhalb derer ULs auch ohne Funk und ohne Freigabe fliegen dürfen. Avanzato-ULs „brauchen“ diese Korridore logischerweise gar nicht, denn sie können ja ohnehin per Funk eine Freigabe für jedes erdenkliche Routing einholen. Als Beispiel für solche Korridore sei der beliebte Platz Al Casale (LIPT) genannt, welcher innerhalb der „Aviano 2 CTR“ liegt (welche bis zum Boden reicht) und somit für Basicos wochentags gar nicht erreichbar wäre.

Darf man also nun, wenn man sich trotz aller Ausrüstung mit Transponder etc. nicht den Status als „Avanzato“ anmuten möchte, einfach ohne Freigabe in 500 Fuß diesen Korridor entlang zum Platz fliegen? Nun, eigentlich nicht, denn erstens sind diese Korridore laut AIP weitestgehend für Piloten der an den entsprechenden Plätzen beheimateten Luftsportvereinen reserviert. Und: die meisten dieser Korridore müssen von den entsprechenden Luftsportvereinen zunächst vor jeder Benutzung „aktiviert“ werden, d.h. es muss per Telefon eine Absprache mit der zuständigen Flugsicherung stattfinden.

Sie sehen, diese Korridore sind – in der derzeitigen Handhabe – leider auch nicht die perfekte Lösung für „fremde“ ULs ohne Avanzato-Status. Ich empfehle wie gesagt eher die Einholung einer Freigabe als Avanzato.

Thema „Campi di Volo“

Trotz all der weiter oben genannten Änderungen bleiben gewisse Sachverhalte aber auch in Zukunft unverändert; z.B. dass die so genannten „Campi di Volo“ auch weiterhin legal nur von ULs (egal ob „Basico“ oder „Avanzato“) benutzt werden dürfen.

Noch mal kurz zu diesen; denn ich erhalte öfter mal mal Fragen zum rechtlichen Status dieser Campi di Volo, bzw. dazu, was es, wenn man ein eigenes Grundstück in Italien hat, dazu braucht, um einen Zulassung als Campo di Volo zu erhalten. Nun, es gibt da gar nichts. „Campo di Volo“ ist kein Rechtsbegriff. Es ist lediglich der Branchenbegriff für eine „zum Start und Landung geeignete Fläche“, welcher aber nicht Aeroporto oder Aviosuperficie ist. Und da ULs qua Reglement für Start und Landung kein Aviosuperficie und keinen Aeroporto erfordern, ist jede solche Fläche für ULs erlaubt, solange der Eigentümer zustimmt. Siehe dazu den Artikel 6 des DPR 133/2010. Heißt auch: jeder, der über ein Stück Land verfügt kann diese somit ohne jedwede Genehmigung der Luftfahrtbehörde oder der Kommune als Campo di Volo betreiben. Einzige Ausnahme sind Pisten, die innerhalb einer Kontrollzone oder eines Flugbeschränkungsgebiets liegen, weil dann natürlich andere Ge- und Verbote dagegen sprechen.

Bedeuten tut das alles natürlich, dass es kein abschließendes Register der italienischen Campi di Volo gibt. In der Praxis ist der aber auch egal, denn wer nicht will, dass sein Campo di Volo von anderen genutzt wird, der gibt dessen Daten auch nicht an Herausgeber von Datenbanken wie dem Avioportolano. Diejenigen, die grundsätzlich nichts dagegen haben, hingegen schon. Somit sind im Prinzip alle für Dritte (ggf. unter Voraussetzungen) nutzbaren „Campi di Volo“ im Avioportolano (oder somit auch in Skydemon, EasyVFR, Foreflight, etc.) verzeichnet. Auch hier gibt es viele kleine „Juwelen“ zu entdecken, teilweise mit regionaltypischen kleinen Trattorias, Agriturismos und wie gesagt vielen vielen netten, begeisterten Fliegerkollegen! Eine kurze Auswahl:

Samolaco (Nähe Lago di Como) –> landschaftlich fantastisch!
Enemonzo-Zampieri (Friulische Alpen und gutes Restaurnt am Platz
Caorle / Mazarack (obere Adria) –> typisches Fischlokal nebenan, außerdem Residence „Case Are“
Vaievola (im Susa-Tal, westlich von Turin)
Capo d’Orlando (Nähe Messina) –> direkt am Strand!
Termon (zwischen Bozen und Trento)–> herrlicher, aber anspruchsvoller Mountainstrip!
Sterzing / Vipiteno (gleich unterhalb des Brenners)
Carvaggio (Nähe Bergamo) –> uriges Agriturismo für den großen Hunger!
Oasi di Peppe (Paestum / südliches Kampanien) –> der wohl gepflegteste und schönste UL-Platz in Italien!
Oria / Ali Puglia (Apulien, bei Brindisi) –>Wellness-Hotel „Laurito“ direkt nebenan!
Sciacca (im Süden Siziliens) –> 300 Meter zum Strand
Tarquinia / San Giorgio (nördlich von Rom) –> zu Fuß vom Abstellplatz zum Strand ca. 100 Meter!
Cascia Santa Rita / (Umbrien) –> mitten in den Bergen mit Campinganlage nebendran
Gemini (Apulien) –> ganz der Südspitze des Salentos mit reichlich tollen Stränden in der Nähe
La Smeraldina (Sardinien) –> nahe der gepriesensten Orte Sardiniens

Zu bedenken ist aber: einige Campi di Volo sind in der Tat sehr anspruchsvoll bzw. in etwas zweifelhaftem Zustand (diese unterliegen nämlich keinerlei Form von technischer Kontrolle durch die Behörden). Es sind eben nur Gelände, welche grundsätzlich in irgendeiner Form für Flugbetrieb vorgesehen sind. Daher ist hier umso mehr Vorsicht geboten. Bei Schäden sind u.U. Schwierigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung nicht auszuschließen.

Zusammengefasst: Wenn man die oben genannten Dinge beherzt, gehört das Ultraleichtfliegen in Italien immer noch zu den schönsten luftfahrerischen Erlebnissen die Europa zu bieten hat. Noch einmal sei allerdings betont, dass es, wenn man mit einem D-registrierten UL auf italienischen „Aeroporti“ operieren will, notwendig ist, vorab zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen man dort als solches landen darf.

Thema 600kg

Bekanntlich gibt es bei dem Thema 600kg seit 2018 ein Opt-out Verfahren der EASA, also die Möglichkeit, dass die Länder einzeln entscheiden können, ob Sie ULs mit mehr als 472,5kg (aber eben maximal 600kg) erlauben oder nicht.

Auch Italien hat hierzu im Jahr 2022 den Weg geebnet. Heißt also: auch italienische registrierte ULs dürfen seitdem bis zu 600kg wiegen. Somit steht also auch dem Einflug nach Italien mit einem D-reg. UL mit MTOW 600kg weiterhin ohne besondere Genehmigung nichts im Wege. Es bleibt eben nur die Thematik „Avanzato oder nicht?“