VFR-Flugpläne (zu IFR-Fluplänen siehe Abschnitt „IFR in Italien“)
Früher bestand für VFR-Flüge auch innerhalb Italiens weitgehende Flugplanpflicht, d.h. wenn immer eine FIR-Grenze überflogen wurde oder kontrollierter Luftraum in Anspruch genommen wurde, musste auch für einen reinen Tag-VFR-Flug ein Flugplan aufgegeben werden. Glücklicherweise ist man sei einiger Zeit von dieser Pflicht entbunden, wenn das Flugzeug mit einem ELT ausgerüstet ist, was wohl für die allermeisten VFR-Reiseflugzeuge zutrifft. (Gemeint sind die herkömmlichen 121.5 MHz-Geräte; im Gegensatz zu z.B. Frankreich sind in Italien 406 MHz-ELTs noch nicht obbligatorisch).
Somit ist für VFR-Flüge ein Flugplan (wie in Deutschland) eigentlich nur noch für internationale Flüge nötig. Hierunter seien wohlgemerkt nicht nur jene Flüge verstanden, bei denen die Landung in einem anderen Land stattfindet als der Start, sondern alle Flüge, bei denen internationale FIR-Grenzen passiert werden. Soll heißen: Sollten Sie jemals z.B. von Genua nach Sardinien Fliegen und dabei Korsika überfliegen: Machen Sie einen Flugplan (Pflicht)!
Das anzuwendende Format ist ICAO-Standard. Den Vordruck der italienischen Behörden habe ich als pdf-Datei bei den Downloads hinterlegt. Natürlich funktioniert auch z.B. der DFS-Vordruck; dennoch macht es die Sache nach meiner Erfahrung leichter, wenn man den jeweils landestypischen Vordruck verwendet.
Die Aufgabe hat früher grundsätzlich über die so gennanten AROs (Air Traffic Service Reporting Office) stattgefunden. Dies waren praktisch kleine regionale AIS-Büros, die sich an allen größeren kontrollierten Flughäfen befanden. Mittlerweile ist in Italien das geschehen, was wir in Deutschland schon vor einigen erlebt haben: Die meisten AIS-Büros wurden nach und nach geschlossen und die AIS-Leistungen auf einen zentralen Ort konzentriert. Im Fall von Italien gibt es nun im Wesentlichen zwei zentrale AROs, und zwar Mailand für den Norden und Rom für den Süden.
Hier die Nummer der zentralen AROs von Mailand Linate und Rom Fiumicino:
Mailand: Tel. 0039 02 70143466; Fax: 0039 02 70143467
Rom: Tel. 0039 06 65650335; Fax: 0039 06 65650266
Lediglich z.B. die Fluhäfen Verona-Villarfranca und Verona-Boscomantico "unterstehen" z.B. noch immer dem lokalen ARO in Villafranca (Tel. 0039 6332350). Die wenigen weiteren Ausnahmen sind dem jeweiligen Abschnitt AD der einzelnen Plätze zu entnehmen.
Die Aufgabe kann per Fax oder auch per Telefon stattfinden (ich empfehle in der Regel sogar die telefonische Aufgabe, denn so wird sichergestellt, dass der Flugplan nicht irgendwo liegenbleibt). Das Personal spricht stets ein recht passables Englisch.
Per Fax übermittelte Flugpläne bitte unbedingt per Telefon bestätigen lassen (VFR und IFR). VFR-Flugpläne sind mindestens 30 Minuten vor EOBT aufzugeben.
Sobald ersichtlich wird, dass Sie die in Ihrem VFR-Flugplan aufgegebene EOBT um mehr als 30 Minuten überschreiten werden, müssen Sie eine Delay-Message abgeben, sonst müssen Sie damit rechnen, dass der Flugplan im Papierkorb landet.
VFR-Flugpläne werden bei Plätzen mit Flugsicherungsstelle (dass sind sowohl kontrollierte Plätze als auch die so genannten AFIS-Plätze) automatisch geöffnet und geschlossen. Dennoch rate ich dringend, zur Sicherheit auch nach der Landung auf einem solchen kurz nach dem Abrollen noch einmal den Tower bzw. Ground zu fragen: „Please confirm you closed my flightplan?“ Dann ist die ganze Sache nämlich auch auf Band. Auf unkontrollierten Plätzen können Sie entweder die Flugleitung bitten, dies zu tun, oder dies selbst telefonisch beim zuständigen ARO tun. Nur in Ausnahmefällen ist das Schließen von Flugplänen noch in der Luft vorgesehen. Analog werden Flugpläne von TWR- und AFIS-Plätzen automatisch geöffnet. In allen anderen Fällen muss man den Flugplan nach dem Start bei der erstmöglichen Flugsicherungstelle (TWR, APP, FIS) mittels Startmeldung aktivieren.
Eine weitere persönliche Erfahrung meinerseits: In Italien ist es manchmal unter Umständen von Vorteil, auch bei VFR-Inlandsflügen einen Flugplan aufzugeben, da sich die italienischen Lotsen, wenn sie einen solchen vorliegen haben, deutlich leichter damit tun, gute Routings und Flughöhen zu genehmigen, als wenn man ohne Flugplan fliegt. Besonders gut funktioniert das, wenn man sich im Routenfeld des Flugplans praktisch IFR-Routings, also entlang der Luftstraßen angibt. In diesen Fällen bekommt man meist genau das angefragte Routing und die angefragte Höhe (VFR-Halbkreisflughöhenregel für Italien beachten), und zwar im gesamten Höhenband bis FL195 (außer im Luftraum A). Es ist allerdings zu bedenken, dass die Airway-Routings oft etwas länger sind als Direkt-Routings in 1000-2000 Fuß.
NOTAMs
Während das Einholen der NOTAMs (also airport- und FIR-bezogene) eigentlich ohnehin ein Pflichtelement jeder Flugvorbereitung sein sollte, so ist in Italien die Kenntnis der NOTAMs von noch größerer Bedeutung als anderswo. Der Grund ist, dass in Italien sehr oft viele für einen Flug sehr relevante Umstände durch NOTAMs, teilweise durch permanente NOTAMs, veröffentlicht werden. Das ist auch der Grund, warum in vielen Fällen z.B. kein Treibstoff zur Verfügung steht oder kein Parkplatz vorhanden ist, obwohl in der AIP nichts Gegenteiliges steht. Besonders wichtig ist es bei jedem NOTAM-Briefing, keine falschen Filter-Einstellungen zu haben, wodurch z.B. NOTAMs, die älter als 90 Tage sind, ausgeblendet werden.
In Italien können die NOTAMs wiederum über die AROs bezogen werden, also dort, wo auch die Flugpläne aufgegeben werden. Wenn man zuhause oder im Hotel ist, braucht man ein Fax (Anfrage telefonisch beim ARO). Darüber hinaus bietet es sich an, NOTAMs wegen der größeren Bequemlichkeit auch für Flüge in Italien von anderen Quellen, also z.B. der DFS oder Homebriefing abzurufen. Aber Achtung: Viele der kleinen Aeroporti (z.B. Trento, Asiago, Massa Cinquale) sind in den meisten online verfügbaren NOTAM-Datenbanken nicht geführt, da deren NOTAMs als so genannte „C-Notams“ klassifiziert sind. Dies erkennt man daran, dass bei einer NOTAM-Abfrage so etwas wie „no data available for the dollowing AD: LI[XX]”. Manchmal steht dann dort aber auch so etwas Mißverständliches wie "No active NOTAMs for this location". In diesem Fall kann man das jeweils zuständige ARO anrufen, da dort wirklich sämtliche NOTAMs vorliegen. Alternativ sind ausgerechnet auf der französischen AIS-Seite auch die NOTAMs der italienischen Kleinflugplätze enthalten. Link: http://notamweb.aviation-civile.gouv.fr/
Oder man ruft direkt bei dem betroffenen Flugplatz oder betreibendem Aeroclub an, um zu erfahren, ob es irgendwelche aktuellen Besonderheiten gibt. Insbesondere gibt es leider derzeit eine Reihe kleinerer Aeroclubplätze, die mangels adäquatem Feuerwehrdienst mittelfristig geschlossen sind.
Sämtliche Aviosuperfici werden überhaupt nicht in den NOTAM-Datenbanken geführt; daher ist ein Anruf beim Betreiber die einzige Möglichkeit, sich über mögliche Schließungen usw. zu informieren.
Wichtig ist, wie gesagt, dass man stets alle relevanten NOTAMs / Platzinfos hat.
Im Laufe des Jahres 2012 soll wohl (so hofft man) auf der Website der italienischen ENAV endlich auch ein Portal zur Online-Flugvorbereitung (Flugplanaufgabe, NOTAM-Briefings) eingerichtet werden (ähnlich wie in Deutschland), was die Sache dann hoffentlich deutlich erleichtern dürfte.
