Flugvorbereitung – Flugdurchführung – Flugziele

PPR / PNR / O/R, etc.

Diese Abkürzungen liest man beim Studium der AIP bzw. auch des Airport Directorys im Jeppesen VFR Manual Italy leider ziemlich häufig: Landen ist PPR, Parken ist PPR, Tanken ist PPR, Grenzabfertigung/Zoll ist PPR, bzw. PNR oder gerne auch mal O/R. Dabei steht PPR für „Prior Permission Required“ (vorherige Genehmigung erforderlich) und PNR für „Prior Notice Required“ (vorherige Anmeldung erforderlich). Meist aber muss eine Genehmigung angefragt und diese auch bewilligt/bestätigt werden, so dass im Folgenden stets nur von „PPR“ die Rede sein soll. Manchmal wird auch gar kein Kürzel dieser Art verwendet, aber es geht dennoch irgendwo aus den Tiefen des jeweiligen Teils AD des AIP hervor, dass eben eine Genehmigung, ein Approval, oder zumindest eine Notification erforderlich ist. Einfach hinfliegen ist leider vielfach nicht möglich.

Im Abschnitt „Flugziele“ bemerke ich es daher auch meist nicht explizit, wenn ein Platz PPR erfordert, denn wie gesagt, das ist leider eher die Regel als die Ausnahme in Italien. Gehen Sie als Grundregel einfach erstmal davon aus, dass Sie sich, an jedem Platz an dem sie in Italien landen möchten, vorab anmelden müssen. Wenn es hier oder da mal ohne geht, dann umso besser. Es steht wie gesagt in den Tiefen des jeweiligen AD-Eintrags der AIP (oder auch in den NOTAMs).

Das klassische, deutschen Piloten gut bekannte PPR zur Benutzung eines Flugplatzes (welcher ansonsten möglicherweise nicht besetzt und damit geschlossen wäre) gibt es in Italien gelegentlich auch, weil dort an an Aeroporti immer noch für jede Art des Flugbetriebs ein Feuerwehrdienst bereit stehen muss (einige ganz kleine Aeroporti müssen leider mangels entsprechendem Personals oft über lange Zeiträume geschlossen bleiben) Also: bei den kleinen Aeroporti nicht einfach hinfliegen, nach dem Motto „eine besetzte Bodenfunkstelle ist ja in Italien keine Pflicht“. Das ist zwar richtig, aber es ist eben an den Aeroporti trotzdem immer noch – trotz der auf ICAO-Ebene 2023 erfolgten Änderungen) ein Feuerwehrdienst erforderlich, damit man fliegen darf (hier soll es übrigens im Laufe von 2026 endlich praktische Erleichterungen geben).

In anderen Fällen sind die Plätze zwar eigentlich geöffnet, es wird aber trotzdem PPR verlangt, entweder, da der Platz nur eine beschränkte Zulassung hat oder weil z.B. die örtlichen Gegebenheiten ein Vorab-Briefing erfordern. In den genannten Fällen reicht in der Regel – wie in Deutschland – ein mündliches, sprich telefonisches PPR. Unter Umständen, z.B. bei Verständigungsproblemen, könnte dennoch eine Email ratsam sein; es ist aber zu bedenken, dass speziell bei kleineren Aeroclubplätzen bei Anfragen per email möglicherweise keine Antwort kommt, während ein kurzes Telefonat meist alle Türen öffnet.

PPR ist außerdem grundsätzlich bei allen Aviosuperfici erforderlich (teils reicht ein Telefonat oder eine whatsapp, teils möchte man ein ausgefülltes Formular haben).

In den meisten Fällen aber – insbesondere bei den größeren Flughäfen – ist, vor allem wenn man dort parken möchte, ausdrücklich schriftliches PPR erforderlich, und zwar in der Regel per Email bzw. ein Webfomular. Meist wird dies gefordert, um sich sich eine Parkposition zu „reservieren“ In einigen Fällen wird dann bei der Bestätigung des PPR eine Nummer übermittelt, welche dann zum Teil wiederum in Feld 18 des Flugplans einzutragen ist. Diese PPR-Fristen finden sich meist im jeweiligen AD-Eintrag der AIP für den jeweiligen Platz, meist unter dem Punkt 7 „Provisions for General Aviation Aircraft“. Leider ein bisschen bürokratisch, aber in Italien eben das A und O, und schlussendlich kein ultimativer Grund, vor diesen Flughäfen komplett zurückzuschrecken. Teilweise muss man hier auch vorab mit einem Handling-Agent korrespondieren und diesen sozusagen beauftragen. Aber immerhin: bei diesen größeren Flughäfen kann man mit dem Personal natürlich auch auf Englisch korrespondieren; eine Übersetzung des Antrags ins Italienische ist dort nicht notwendig. Falls Sie eine schriftliche Bestätigung ihres PPRs per E-Mail bekommen haben, stellen Sie sicher, dass Sie diese zumindest als E-Mail parat haben, bei Bedarf.

Leider sorgt die PPR-Thematik speziell bei den größeren Flughäfen immer wieder für größere Probleme. Häufig werden PPR-Anträge (ähnlich wie stellenweise in Griechenland und Spanien) mit dem Verweis auf „mangelnde Parkfläche“ abgelehnt, auch bei kleinen Einmots. Gelegentlich wird man zwar bewilligt, darf aber dann nur eher kurz bleiben und muss kurz danach wieder starten. Das längere Parken kleiner GA-Maschinen ist leider an manchem Airline-Flughäfen praktisch gar nicht (mehr) vorgesehen. Nur gelegentlich hilft es hier, konfrontativ zu agieren. Die Gründe sind vielfältig und sollen hier nicht zerlegt werden. Der AOPA Italien ist das Problem bekannt und sie versucht seit langer Zeit dagegen anzugehen; allein erreicht hat man nicht viel. Die kleine GA hat es eben zunehmend sehr schwer an den Flughäfen Italiens und das wird sich wohl auch in Zukunft nicht bessern…

ALSO NOCHMAL: Praktisch alle Großflughäfen in Italien sind nun mal PPR. Da muss man z.B. als deutscher oder österreichischer Privatpilot (der PPR eher nur im Zusammenhang mit kleinen Plätzen kennt) etwas umdenken. Es ist nicht wie in Deutschland und Österreich, wo man nur prüft, ob der Platz geöffnet ist und dann einfach losfliegt. Italienische Flughäfen wollen PPR, wollen Daten vorab haben, Vorgänge anlegen, Parkpositionen vergeben, Flüge genehmigen und ggf. dann abwickeln. Das ist eben so. Wenn man „einfach so“ kommt und kein PPR beantragt hat, wird man teilweise trotz reichlich vorhandener und freier Parkflächen einfach wieder vom Platz gejagt (manchmal wird auch vor der Landung schon durch ATC die Ablehnung weitergegeben). Diese PPR-Forderungen sind teilweise recht tief im jeweiligen Abschnitt „AD“ der AIP oder befinden sich irgendwo zwischen zig anderen NOTAMs versteckt. Im Zweifel gar nicht lange suchen – sondern sich einfach stets vorher brav anmelden – eine formlose Email mit den üblichen Infos zum Flug reicht meist schon! Hin und wieder wird aber auf das Ausfüllen eines durch den Betreiber vorgegebenen Formulars bestanden.

Eine weitere (seltene) Form ist das „PPR via FPL“. Dies bedeutet, dass das PPR (meist für Zoll/Grenzabfertigung) mit Aufgabe des Flugplans automatisch gestellt wird. Dies ist sehr komfortabel. Es gilt lediglich, die angegebenen Fristen einzuhalten, z.B. „3hr PPR via FPL“. Die Fristen sind natürlich in allen o.g. Fällen ernst zu nehmen. Leider ist dieses PPR via FPL nur in sehr wenigen Fällen möglich. Da, wo dies nicht explizit so angegeben ist, konstituiert die Aufgabe eines Flugplans wohlgemerkt keinen PPR-Antrag für den Zielflugplatz, denn die OPS-Büros wollen einen „richtigen“ PPR-Antrag. Dies muss daher in der Regel separat erfolgen.

Bei PPR-Anfragen ist stets zu beachten, für was genau das PPR zu erfragen ist. Mal ist es das Landen selbst, mal ist es das Parken, mal ist es das Tanken, mal der Zoll, etc. Hiervon wiederum abhängig ist, an wen genau das PPR zu richten ist. Ist dies im Directory nicht genau spezifiziert, ist erst mal der Airport Operator der erste Ansprechpartner. Im Italienischen ist konkret meist ist der Begriff „Ufficio Operativo“ das Zauberwort. Bei vielen Airline-Airports läuft das mittlerweile meist über Handing-Agents. Bei Aviosuperfici muss man sich für die Landegenehmigung an dessen Betreiber („Gestore“) wenden.

In noch anderen Fällen ist eine vorherige Genehmigung vom Militär oder der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC notwendig. Beispiele hiefür sind der Flugplatz Varese-Venegono (LILN) und der Flughafen Pantelleria (LICG). Wichtiger Tipp: Ist eine Genehmigung von irgendeiner Behörde notwendig, die PPR-Anfrage so früh wie möglich (durchaus ein paar Tage vor dem Flug) stellen, damit es in Hinblick auf die oft begrenzten Bürozeiten dieser Behörden kein Problem gibt.

Noch etwas: seit ein paar Jahren hat sich an den großen Airports in Italien die Unart etabliert, dass die Parkpositionen strikt in „pushback positions“ und „self-maneuvering positions“ unterteilt werden. Wenn man auf einer Pushback Position steht, muss man dann meist, auch wenn massig Platz zum Rangieren ist, ein teures pushback/towing in Anspruch nehmen. Daher der Tipp: schon beim PPR-Antrag ausdrücklich um eine „self-maneuvering parking position“ bitten (siehe dazu auch den Abschnitt „Landegebühren“).

Und: wer schlau ist, trägt, z.B. bei zwei Personen an Bord, gleich schon in den PPR-Antrag so etwas wie „Crew: 2, Pax: 0“ ein. Das erhöht die Chancen, am Schluss ohne das Bezahlen von Passagiergebühren davonzukommen…

Bezüglich der genauen PPR-Regelungen und PPR-Fristen, ist es meine Erfahrung, dass leider die Informationen im Aerodrome Directory des Jeppesen oft nicht vollständig bzw. unpräzise sind. Um wirklich alles 100%ig richtig zu machen, sollte man daher immer auch den jeweiligen Abschnitt „AD“ direkt aus der AIP (und natürlich die NOTAMs!) studieren.

Oftmals werde ich speziell von eher PPR-unerfahreneren Kollegen gefragt, welche Infos denn in so einem PPR-Antrag notwendig sind. Nun, all jene, die den Flug betreffen und dem Agent oder dem Airport nützlich sein können. Also im Wesentlichen:

Kennzeichen, Lfz.-Typ, MTOW, evtl. die Spannweite, Daten des Lfz.-Betreibers, Art des Fluges (privat), Tag und Zeit der Ankunft und des Abflugs, die jeweiligen Flugplätze am anderen Endes des Flugs, sowie etwaige Requests (Tanken, etc.).

Da sich die für ein PPR erforderlichen Informationen immer sehr ähneln, habe ich im Abschnitt „Downloads“ ein Formular bereitgestellt, welches nur noch mit den entsprechenden Daten ergänzt werden muss und dann gescannt und per Mail versandt werden kann. Eine formlose Email (die, wenn man schon unterwegs ist deutlich einfacher ist) geht manchmal auch. Wichtig ist halt, dass die erbetenen Informationen enthalten sind, sprich dass man die Infos so ähnlich strukturiert wie in dem Formular. Hier mal ein solches Facsimile für Emails; dies kann man sich in eine leere Mail kopieren, die Daten vervollständigen und dann abschicken.

[Betreff der Mail]: Notification/PPR Request for General Aviation flight to LI.. on xx/xx/xx“.

Dear Ladies and Gentlemen,

Herewith, I notify / request permission for the following general aviation flight operation at …………………………….. airport (LI……):

Aircraft Registration: ……………………………….

Aircraft Type: ………….. ICAO-Cat……….. MTOW: ……………… Wing Span: …………………..

Type of flight: ………………………….

  Flight arriving from: …………………………………………
 
Date: ………………….  Estimated time (local): …………………. Expected number of POB: ………   Crew: ……….     Pax: …
……
  Flight departing to: ………………………………………….

Date: ………………….  Estimated time (local): ………………….. Expected number of POB: ………    Crew: ……….     Pax: ………

Aircraft Operator: …………………………………………………………………………………….…..

Pilot in command:…………………………………………………………………………………………………….

Other Information / Requests: ……………………………………………………………………….

……………………………………………………………………………………………………………………..

Please confirm, and provide any important supplementary information.


THANK YOU FOR YOUR COOPERATION!                                 

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