(zuletzt aktualisiert im Januar 2026)
Auch in Italien gelten natürlich zunächst einmal die allgemeinen Grundsätze, die hier der Vollständigkeit halber noch einmal wiederholt sein sollen:
Grundsätzlich muss, ausgenommen entsprechende Ausnahmen dank EU und Schengen (siehe weiter unten), dass bei jedem internationalen Flug, also auch von und nach Italien, am in Italien genutzten Flugplatz eine Zollabfertigung möglich sowie die Möglichkeit der grenzpolizeilichen Abfertigung, sprich zur Personenkontrolle, vorhanden sein muss.
Eine übersichtliche Liste der italienischen „internationalen“ Flugplätze findet man in der AIP (Abschnitt AD 1.3).
Achtung: Bei nicht wenigen dieser Plätze sind diese Dienste nur O/R bzw. PPR, also auf vorherige Anfrage verfügbar. Dann muss man außerdem damit rechnen, dass dies extra zu bezahlen ist. Daher sind für einen reinen Zoll-/Einreisestopp eher Plätze mit permanent anwesenden Diensten zu empfehlen. Leider sind diese Plätze meist allgemein sehr teuer. Aber es gibt ein paar Ausnahmen. Bei dem Einflug nach Italien von Osten kommend, bzw. dem dem Ausflug aus Italien Richtung Osten (sprich Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien) fallen mir an der italienischen Adriaküste im Norden Treviso (LIPH) und weiter südlich Pescara (LIBP) als bezahlbare und halbwegs GA-freundliche Zollplätze ein. Für einen Flug aus der oder in die Schweiz (nur Zoll erforderlich) bieten sich Aosta (LIMW), Bozen (LIPB) und im Zweifel auch noch Brescia-Montichari (LIPO) oder gar Albenga (LIMG) an. Meiden hingegen sollte man aufgrund der (teilweise sehr hohen) Extragebühren eher jene Plätze, bei denen Zoll PPR ist, z.B. Biella (LILE) oder Parma (LIMP). Moderat hingegen sind die Zollgebühren in Aosta (LIMW). In Venezia-Lido (LIPV) sind es immerhin 20 Euro pro zoll- oder einreiserelevanter Flugbewegung. Auch das in den Alpen gelegene Aviosuperficie Sondrio (LILO) erlaubt mit erheblicher Voranmeldung (48h) an den dortigen Flugbetriebsleiter dort Zoll zu machen; es fällt aber dann eine erhebliche Extra-Gebühr an. Auch Mailand-Bresso (LIMB) bietet die Möglichkeit der reinen Zollabfertigung an; soweit ich weiß ohne nennenswerte Extra-Gebühr. In Mittelitalien ist L’Aquila (LIAP) ein Geheimtipp für einen günstigen und angenehmen Zoll-/Einreiseplatz mit Avgas und Restaurant. Ganz im Süden sind wohl Comiso (LICB) und Reggio Calabria (LICR) preislich noch vertretbar. Das war es dann aber auch mehr oder weniger schon.
Grundsätzlich muss man leider festhalten, dass die Ausstattung Italiens mit Plätzen, die jederzeit Zoll/Einreise bieten und gleichzeitig GA-freundlich sind, leider sehr schlecht ist. Ich persönlich versuche daher, soweit wie eben möglich, Flüge, von oder nach Italien, die Zoll oder Einreise erfordern, ganz zu vermeiden, sondern dies auf Plätzen wie z.B. Portoroz (LJPZ), Cannes (LFMD) oder auf Korsika zu machen und dies mit einem vergünstigten Tankstopp zu verbinden.
Jetzt zu den Themen Europäische Union und Schengener Abkommen. Es gilt grundsätzlich: bei Flügen zwischen zwei Ländern der Europäischen Union entfällt die Zollkontrolle; bei Flügen zwischen zwei Ländern des Schengener Abkommens entfällt die Personenkontrolle. Ist beides der Fall, hat man das Glück, lediglich einen Flugplan machen zu müssen und die Sache ist erledigt, d.h. man kann – es sei denn, die entsprechenden AIPs sagen etwas Gegenteiliges (z.B. Griechenland!) – auch grenzüberschreitend von und zu jedem beliebigen Platz (inklusive den Aviosuperfici) fliegen. Von diesem Umstand profitiert man z.B. wenn man von Deutschland, Frankreich oder Österreich nach Italien bzw. umgekehrt fliegt, und zwar auch dann, wenn man dabei z.B. den Luftraum der Schweiz überfliegt (die ja bekanntlich kein EU-Mitglied ist). Allerdings: muss man während eines solchen Fluges das Ziel ändern und außerplanmäßig in der Schweiz landen, muss – außer natürlich im Notfall – dort ein Zollflugplatz angesteuert werden.
Zur Erinnerung: Folgende Staaten sind sowohl EU- als auch Schengenmitglied:
Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Holland, Luxemburg, Deutschland, Italien, Österreich, Finnland, Griechenland, Dänemark, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und – seit 2023 – Kroatien sowie – seit 2024 – auch Rumänien und Bulgarien.
(Griechenland ist in diesem Zusammenhang ein Spezialfall: das Schengen-Abkommen wurde nicht für den Luftverkehr umgesetzt und muss somit dennoch stets auf griechischer Seite über einen internationalen Flughafen angeflogen und wieder verlassen werden.)
Fliegt man zwischen Ländern, die zwar EU-, nicht aber Schengen-Mitglied sind, sprich es ist zwar keine Zollkontrolle, wohl aber eine Personenkontrolle nötig, muss man grundsätzlich gezwungenermaßen einen Zollflughafen verwenden, da in der Regel auch nur dort eine polizeiliche Grenzabfertigung möglich ist. Staaten der genannten Kategorie sind seit 2024 eigentlich nur noch Irland und Zypern. Diese sind für Flüge von und nach Italien natürlich kaum relevant.
Der umgekehrte Fall (sprich: Schengen: ja, EU: nein) tritt insbesondere bei Flügen aus der und in die Schweiz ein (auch Norwegen ist so ein Fall, der aber im Zusammenhang mit Italien wenig relevant ist). Soll heißen: Obwohl die Schweiz schon vor vielen Jahren das Schengen-Abkommen umgesetzt hat, bleibt es Nicht-Mitglied der EU. Damit bleibt leider (siehe die italienische AIP, GEN 1.2) bei Schweiz-Flügen grundsätzlich die Pflicht bestehen, auf italienischer Seite Zollflugplätze anzufliegen bzw. von solchen abzufliegen. Leider ignoriert Italien somit offiziell bisher die 2020 in Kraft getretenen Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/877. Daher muss ich bisher bis auf Weiteres dazu raten, auch bei solchen Flügen – trotz der daraus erwachsenden Aufwands und Zeitverlusts – unbedingt einen italienischen Zollplatz zu nutzen. Es sei aber gesagt, dass manche Piloten in den letzten Jahren schon CH-IT-Flüge und IT-CH-Flüge von und zu italienischen Nicht-Zollplätzen unternommen haben (mit Flugplan), und auch da absolut nichts Negatives passiert ist. Die noch elegantere Lösung für Flüge (von italienischen Nicht-Zoll-Plätzen aus) in die Schweiz ist natürlich die, einen Zielflugplatz in z.B. Deutschland, Österreich oder Frankreich im Flugplan anzugeben und dann, nachdem man aus Italien raus ist, zum eigentlichen Zielflugplatz in der Schweiz zu diverten.
Bei Nicht-EU-Flügen muss man übrigens in Italien in der Regel etwas höhere Landegebühren bezahlen als ohnehin schon. Es gibt zwar oftmals keine „Zollgebühr“ per se, aber dann eben erhöhte Landegebührensätze.
Der dritte Fall sind Länder, die weder Schengen-Mitglied noch EU-Mitglied sind. Da braucht man definitiv einen Zoll-/Einreiseflugplatz. Z.B. ist Bosnien-Herzegowina solch ein Fall, oder auch Albanien, Nordmazedonien und der Kosovo. Dazu kommt natürlich ganz Afrika, also z.B. wenn man von oder nach Tunesien fliegt.
