Flugdurchführung/Landegebühren
Flughafen- und Landegebühren

Zum Thema Gebühren gibt es nicht sonderlich viel zu sagen; es verhält sich hier weitgehend wie in Deutschland, d.h. kleinere Flugplätze kosten pro Landung ca. 0-20 Euro, an mittleren und größeren Flughäfen wird man ganz grob 20-90 Euro los. Diese Richtwerte beziehen sich (wie auch die Angaben in allen anderen Abschnitten) stets auf einen Zweitonner, inkl. einer Landung, 24h Parken und einem Passagier (soweit vorgeschrieben inklusive Handlinggebühren). Zu beachten ist:

- Die allermeisten Aviosuperfici sowie einige der kleineren Aeroporti verlangen keinerlei Landegebühren! Gegebenenfalls ist dann je nach Situation und Stimmung eine kleine Spende eine gute Geste. Oder man geht in das zum Platz gehörende Restaurant essen und leistet so seinen Beitrag!

- Die Parkgebühren auf den meisten italienischen Flughäfen (auch den großen) sind sehr moderat (meist 7 cent pro Stunde und Tonne). Daher können Sie ihren Aufenthalt ohne Sorge auch spontan ein bisschen verlängern (Ausnahmen: Elba, LIRJ und Florenz, LIRQ)

- Wundern Sie sich beim Blick auf die Landegebührenrechnung nicht zu sehr über die Vielzahl verschiedener kleinerer Gebühren. An kleinen und mittelgroßen Aeroporti (nicht bei den Aviosuperfici) ist insbesondere eine Gebühr für die Bereitschaft der Feuerwehr („servizio antincendio") nun mal normal und muss bezahlt werden. Außerdem erheben alle großen (und leider auch viele der etwas kleineren) Flughäfen spürbare Passagiergebühren, welche oft deutlich mehr ins Gewicht fallen als die Landegebühren selbst. Andere Gebühren können Sie aber vermeiden: So erhebt z.B. Elba Gebühren für Flugplanaufgabe und Wetterbriefing. Erledigen Sie dies bereits anderweitig im Vorwege, reduziert sich die Gesamtrechnung!

- Einige größere Flughäfen (insbesondere im Norden) erheben leider in den Wintermonaten eine Gebühr für den Winterdienst - egal wie das Wetter tatsächlich ist. Bestätigt ist dies in Bologna, Brescia und Venezia-Tessèra. Auch hier kann man sich ärgern - aber ändern wird sich an der Sache leider nichts.

- Nur in folgenden Fällen ist es angebracht und möglicherweise sinnvoll, zu diskutieren:

1. Handling: Sollten Sie aufgefordert werden, für eine Handlingleistung zu bezahlen, die entweder nicht geleistet oder nicht erbeten wurde, braucht diese nicht zu bezahlt werden und man kann Sie nicht am Start hindern (dies gilt nur für Handlinggebühren, nicht für Landegebühren!). Diese Feststellung ist eine Errungenschaft der AOPA Italia. Es ist allerdings stets abzuwägen, ob es Sinn macht, den teilweise erheblichen Ärger und Zeitverlust aufgrund der aufkommenden Diskussionen in Kauf zu nehmen.
2. Immer wieder kommt es leider vor, dass wenn z.B. an Bord einer C172 zwei Personen sind, automatisch eine Passagiergebühr berechnet wird, auch wenn beide nachweislich Piloten sind und beide damit Crewmitglieder sein können. Die Aussage, eine C172 könne (nach VFR) nur von maximal einem Piloten geflogen werden, ist absoluter Unsinn. Auch hier stellt sich aber die Frage, ob es sich für ca. 5-10 Euro lohnt, lange zu diskutieren.
3. Landet man nur zu technischen Zwecken („scalo tecnico“), z.B. nur um zu tanken oder Zoll zu machen, ohne dabei die Airside zu verlassen (d.h. es werden die Passagiere nicht erneut abgefertigt), dürfen für diese auch keine Pax-Gebühren erhoben werden. Das steht sogar in den Tiefen der italienischen AIP (GEN 4.1-5). Der entsprechende Abschnitt zum Ausdrucken liegt bei den "Downloads" bereit. Brindisi z.B. hält sich korrekt an die Regelung, Brescia-Montichiari, Verona-Villafranca und Catania hingegen zocken gnadenlos die unberechtigten Pax-Gebühren ab. Hier eher nicht locker lassen! Es steht wie gesagt sogar in der AIP!

- Lassen Sie bitte bloß ihr Lärmzeugnis stecken! Der Begriff "Lärmschutzverordnung" ist in Italien zum Glück völlig unbekannt!

- Da sich an vielen Plätzen die Landegebühren nach dem MTOW (in ganzen Tonnen) richten, sind die Gebühren für Flugzeuge mit zwischen einer und zwei Tonnen gelegentlich recht hoch, während sie für Eintonner oft nur etwas mehr als die Hälfte betragen. Es ist daher nicht gänzlich unüblich, bei Flugzeugen mit knapp über einer Tonne MTOW (z.B. die meisten fixed-gear PA28 und C172) bei der Frage nach dem MTOW etwas zu flunkern und dann z.B. 976kg oder 998 kg anzugeben. Dies soll jeder nach seinem Gusto handhaben.

- An einigen Plätzen, wo die Zollabfertigung PPR ist und der Zoll somit extra zum Platz kommt, muss man dies teuer bezahlen. Es empfehlen sich daher bei Bedarf in aller Regel "richtige" Zollflughäfen. Ausnahme: In Venezia Lido (LIPV) und in Aosta (LIMW) sind die Zollgebühren recht moderat.

- Teuer (mehr als ca. 90 Euro) sind nur einige wenige der sehr großen Flughäfen: 1. Roma Ciampino, 2. Venezia Tessèra, 3. Firenze Peretola, 4. Palermo Punta Raisi und 5. Cagliari Elmas.

- Es gibt keine IFR-Streckengebühren für Flieger unter max. 2 Tonnen MTOW. Auch von der italienischen Flugsicherungsbehörde ENAV werden keine gesonderten "Anfluggebühren" erhoben.

-Noch ein Letztes zum Thema Landegebühren: Im Gegensatz zu z.B. Deutschland fallen in Italien bei einem "Touch 'n Go" keine Landegebühren an. Handlinggebühren etc. natürlich noch viel weniger. Dadurch kann man völlig kostenfrei auf allen Plätzen (auch den ganz großen Flughäfen) mal eben einen Touch 'n Go hinlegen. Wer also schon immer mal eine Landung in Mailand Linate oder Neapel Capodichino im Flugbuch haben wollte, kann das ohne Kosten im Rahmen eines Überlandflugs tun.


© 2012 | Philipp Tiemann
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