Flugdurchführung/UL
UL fliegen in Italien

Zunächst mal sei gesagt, dass ich kein ganz großer Experte in Sachen UL-Fliegen bin. Erst vor zwei Jahren habe ich den italienischen UL-Schein ("Attestato VDS") erworben und habe seitdem einige Flüge mit I-registrierten ULs quer durch Norditalien gemacht. Zwar besitze ich außerdem seit Langem den deutschen SPL, fliege aber nur sehr sporadisch in Deutschland mit D-registrierten ULs.

Immer mehr Leute fliegen heute anstatt mit der "E-Klasse" auf einem UL, und viele mögen den Wunsch haben, auf die eine oder andere Weise in Italien UL zu fliegen. Daher dazu folgendes:

Zu allererst ist es wichtig, wenn man über das Thema "UL fliegen in Italien" spricht, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

1) UL fliegen in Italien mit I-registrierten (also beim AecI registrierten) ULs

und

2) UL fliegen in Italien mit D-regisitrierten (also vom DAec zugelassenen) ULs

Zu Option 1) Die Möglichkeit, in Italien ein I-registriertes UL zu chartern und damit seinen Spaß zu haben, verschließt sich für Ausländer leider fast vollständig, denn um das zu tun, brauchen Sie den italienischen UL-Schein; der deutsche wird nicht automatisch anerkannt (ULs sind rein nationale Angelegenheiten und haben mit der ICAO-Thematik praktisch nichts zu tun). Auch eine Umschreibe- oder Anerkennungsprozedur gibt es nicht, d.h. man müsste den italienischen UL-Schein vollständig neu erwerben, wozu man allerdings z.B. einen festen Wohnsitz in Italien braucht. Sie sehen, die Sache ist zwecklos. Leider. Was man machen kann, ist, im Rahmen z.B. eines Urlaubs den nächstgelegenen Aviosuperficie / campo di volo aufzusuchen und irgend jemanden nach einen "Mitflug" in seinem UL zu fragen. Spaß garantiert!

Und nun zu Option 2) Viele deutsche UL-Piloten mögen den Wunsch haben, mit dem eigenen oder in Deutschland gecharterten UL nach Italien zu fliegen. In der Tat, hunderte deutsche UL-Piloten tun dies jährlich. Erleichternd wirkt sich zunächst aus, dass ein EU-registriertes UL für den Einflug nach Italien keine besondere Genehmigung braucht. Außerdem haben sich ja vor einiger Zeit die Bedingungen für deutsche ULs in Österreich deutlich vereinfacht, so dass der Flug nach Italien eigentlich kein Problem darstellt. Doch der Knackpunkt ist folgender:

>>> Gilt ein D-registriertes UL in Italien als "UL" oder als "Flugzeug"?

Schließlich sind ULs bekanntlich rein nationale Angelegenheiten und die Vorschriften für deutsche und italienisches ULs und ihre Piloten unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Es steht nämlich im italienischen UL-Regelwerk eindeutig, dass dieses nur für "apparecchi per il volo da diporto sportivo", also per Definition erstmal nur für I-registrierte Sportfluggeräte gilt. Diese durchlaufen z.B. keinerlei Zertifizierungsprozess und haben grundsätzlich nicht mal ein Funkgerät. Ein deutsches UL kann also nicht mal eben so einem italienischen UL gleichgesetzt werden. Doch als "normales" Flugzeug kann es eigentlich auch kaum durchgehen, dazu fehlt es auch deutschen ULs einfach an zu vielem, vor allem an einem vollwertigen, ICAO-konformen Lufttüchtigkeitszeugnis.

Sie sehen, die Sache wird nun tricky, denn dieser Aspekt ist in Hinblick auf die Frage, was für Regeln für dieses UL während des Betriebs in Italien gelten, entscheidend...

Folgende sind in ihren Grundzügen die Regeln für (italienische) ULs in Italien:

- maximale Flughöhe 500 Fuß über Grund (an Wochenenden 1000 Fuß)
- keine Mindestflughöhe (!)
- Verbot des Überflugs von Menschenansammlungen, d.h. auch von Ortschaften und Städten (in der Praxis kaum machbar; es wird in der Praxis aber auch nicht so eng gesehen)
- es ist - es sei denn man hat eine Sondergenehmigung - nicht erlaubt, auf den "Aeroporti" zu landen (Mindestabstand von diesen: 5km). Zur Erinnerung: Als Aeroporto (sprich: Flughafen) gilt jeder in der AIP Italien veröffentlichte Flugplatz, unabhängig der Größe oder der Ausstattung. Es darf aber auf jeder anderen geeigneten Fläche gestartet und gelandet werden, solange der Eigentümer zugestimmt hat (kein "Flugplatzzwang" wie in Deutschland, wodurch auch sämtliche "campi di volo" offenstehen)
- es ist nicht erlaubt, die Dienste der Flugsicherung in Anspruch zu nehmen. Dementsprechend ist es nicht erlaubt, kontrollierte Lufträume (C, D) zu befliegen. Das Einfliegen in aktive Flugbeschränkungs- und Flugverbotsgbiete ist ebenfalls nicht erlaubt
- kein Transponder

Finden also auch für D-registrierte ULs diese oben genannten Regeln Anwendung, oder doch die klassischen VFR-Luftverkehrsregeln? Hinsichtlich dieser seit langer Zeit im Raum stehenden Frage gab es im November 2010 wesentliche Neuigkeiten, da zu diesem Zeitpunkt (nach jahrelangen Verhandlungen und Sitzungen) ein verändertes italienisches UL-Reglement, das "DPR 133/2010" in Kraft getreten ist.

Dieses soll und muss in seiner Substanz hier erläutert werden. Leider ist die Sachlage sehr komplex und außerdem auch in der Praxisanwendung noch nicht 100%ig erprobt und geklärt; dazu kommt, dass das Gesetz 133/2010 aufgrund vieler Unklarheiten und Fehlern in juristisch-formaler Hinsicht eine miserbale Qualität hat. Es hilft aber nichts: wenn man auch in Zukunft ohne anzuecken mit z. B. einem D-registrierten UL in Italien unterwegs sein will, muss man sich hier etwas auskennen. Also los:

Seit dem Inkrafttreten des DPR 133/2010 wird in Italien zwischen zwei Kategorien von ULs unterschieden:

1. "Basico" (heißt soviel wie "einfache" ULs)

und

2. "Avanzato" (heißt soviel wie "fortgeschritten"; da eber effektiv keine Übersetzung den Begriff richtig trifft, werde ich hier aber schlicht weiterhin den italienischen Terminus verwenden)

Als "Avanzato" gelten also fortan all jene ULs, die bestimmte technische (und bürokratische) Vorraussetzungen erfüllen und aufgrund dessen - so die Logik - als irgendwie "fortgeschritten" gelten und daher wie auch "normale" Flugzeuge am Flugverkehr teilnehmen können (sprich, es gelten die Luftverkehrsregeln mit all deren entsprechenden Rechten und Pflichten wie z.B.):

- Benutzung auch der offiziellen "Aeroporti" (mit Ausnahme einiger Verkehrsflughäfen)
- Überflug von Menschenansammlungen und Städten erlaubt, gemäß den Mindestflughöhen (500/1000 Fuß)
- Benutzung sämtlicher dem VFR-Verkehr zugänglichen Lufträume (d.h. keine Beschränkung auf maximal 500/1000 Fuß AGL; kein Verbot der Einflugs in kontrollierte Lufträume, etc.)
- Recht (bzw., soweit gegeben: Pflicht) zur Inanspruchnahme von Flugsicherungsdiensten sowie zur Aufgabe von Flugplänen; Transponder stets in Betrieb mit Code 7000, soweit nichts anderes vorgegeben
- etc.

Allerdings: Dies alles gilt nur, insofern außerdem auch der das UL steuernde Pilot die Qualifikation "Avanzato" besitzt; diese erlangt der italienische UL-Pilot, indem er (neben einer Reihe anderer Anforderungen) einen Fortbildungskurs inklusive theoretischer und praktischer Ausbildung sowie einer Prüfung absolviert.

Als "Basico" hingegen gelten alle anderen ULs und unterliegen daher weiterhin dem "klassischen" italienischen UL-Reglement (siehe weiter oben).

>Welche der Flughäfen / Flugplätze ("Aeroporti") genau darf denn man denn als "Avanzato" nun legal anfliegen?

Als "Avanzato" dürfen sämtliche (gemäß AIP-Italia) "nicht-kommerziell" genutzten Flugplätze/Flughäfen angeflogen werden (es sei denn, es wird Gegenteiliges per NOTAM o.ä. bekannt gegeben). Unter praktischen Gesichtspunkten sind dies die meisten (aber nicht alle!) unkontrollierten "Kleinflugplätze".

Darüber hinaus dürfen auch ein Teil der kommerziell genutzten Flugplätze angflogen werden. Die Liste dieser Plätze wurde kürzlich von der Luftfahrtbehörde ENAC veröffentlicht und lautet wie folgt (ohne ICAO-Codes):

Aosta, Albenga, Bolzano, Biella, Crotone, Cuneo, Elba, Foggia, Forli, Lampedusa*, Pantelleria*, Parma, Perugiam Pescara, Reggio Calabria, Rimini, Salerno, Siena, Taranto, Tortolì

(*: nur von Novmeber bis April freigegeben)

> Was bedeutet das nun alles für mich als Pilot eines D-registrierten ULs in Italien?

Nun, zunächst einmal leider nichts Gutes. Denn während man (grob vereinfacht gesagt) in der Vergangheit als D-MXXX aufgrund der reglementarischen Grauzone nahezu Narrenfreiheit hatte und somit effektiv fast alle Lufträume und fast alle Flugplätze relativ problemlos nutzen konnte, so ist dem jetzt zunächst einmal theoretisch ein Riegel vorgeschoben, denn - so steht's im 133/2010 - ausländische ULs und ausländische UL-Piloten gelten grundsätzlich erst einmal nicht als "Avanzato", sondern als "Basico".

Das ist insofern ärgerlich, da es gerade dieser "Avanzato-Status" ist, welcher es einem in Italien erlaubt, wirklich nahezu ohne Einschränkungen zu fliegen, sprich sowohl die Vorteile als UL als auch die Vorteile als "normales" Flugzeug gleichzeitig zu geniessen. Daher stellt sich die Frage:

> Wie kann ich als Pilot bzw. mein UL-Flugzeug die Anerkennung als "Avanzato" erlangen?

Der Aufwand hierfür ist leider nicht ganz ohne...

1. Das Flugzeug

Die rein technischen Hürden für eine Einstufung des ULs als "Avanzato" ist für die meisten modernen ULs durchaus überschaubar. Zunächst einmal müssen ULs dazu den Vorschriften eines Anhangs (Anhang V) des DPR 133/2010 entsprechen. Ohne dies hier allzu sehr ausführen zu können, sei gesagt, dass die allermeisten in Deutschland üblichen modernen Dreiachser dies tun.

Desweiteren gelten gewisse Ausrüstungsvorraussetzungen, die allerdings ebenfalls von den meisten modernen Dreiachsern erfüllt werden, und zwar mindestens:

- Ballistisches Rettungsgerät (sprich: Fallschirm)
- VHF-Sprechfunkgerät
- ELT (121.5 MHz ist ausreichend)
- Transponder (Mode "C" ist ausreichend)

Alle Geräte müssen luftfahrtzugelassen sein, unterliegen aber keiner Prüfpflicht.

Die bürokratischen Hürden hingegen sind leider wie so oft ein Problem, denn genau genommen muss man sich die (derzeit nur auf italienisch verfügbaren) Formulare zur Bescheinigung des "Avanzato"-Status von der Website des italienischen Aeroclubs (AeCI) besorgen, diese ausfüllen und mit einer ganzen Reihe von Anlagen (!) versehen; dann den Antrag abschicken und auf die Bearbeitung und die letztliche Anerkennung warten. Alles in Allem sehr kompliziert und für Leute ohne viel Zeit und Geduld sowie ordentliche Italienisch-Kenntnisse sicher nicht realistisch. Hier wäre es wünschenswert, wenn z.B. der DAeC mit dem AeCi eine vereinfachte Prozedur für eine allgemeine Anerkennung deutscher ULs erarbeiten würde. In dieser Richtung ist mir aber noch nichts bekannt.

2. Die Lizenz

Grundsätzlich sieht das Gesetz 133/2010 vor, dass ausländische Erlaubnisse (wie z.B. der deutsche SPL-F) als "Avanzato"-Berechtigung anerkannt werden können (soweit mindestens ein BZF-1 vorliegt), allerdings nur dann, wenn dies mittels einer konkreten Vereinbarung zwischen AeCI und (in diesem Fall:) DAeC so geregelt ist. Da bisher (nach meinem Kenntnisstand) eine Vereinbarung nicht einmal ansatzweise besteht, gibt es derzeit keinen Weg, offiziell als "Avanzato"-Pilot anerkannt zu werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass in Zukunft die Regelung gefunden wird, dass ausländische UL-Piloten automatisch als "Avanzato" gelten, wenn sie mindestens über einen PPL (A) oder einen LAPL (A) verfügen. Derzeit ist das aber nicht der Fall.

> Wie läuft das ganze in der Praxis ab?

Gemäß zweier von der ENAC herausgegebener NOTAMs müssen sich die "Avanzati" im Funksprechverkehr stets als solche zu erkennen geben, sprich am Anfang jeden Funkspruchs muss der Begriff "ULTRALIGHT" vorangestellt werden (die Nicht-"Avanzati", sprich die "Basici" dürfen weiterhin überhaupt nicht am Funksprechverkehr mit der Flugsicherung teilnehmen).

Was hingegen Flugpläne angeht, so müssen die "Avanzati" nun im Feld 9 (ICAO-konform) "ULAC" (bzw. "GYRO" oder "UHEL") eintragen, sowie im Feld 18 "RMK/ULAC ADVANCED" (bzw. GYRO ADVANCED oder UHEL ADVANCED) eintragen.

Nur dann gilt man tatsächlich als "Avanzato" und geniesst die entsprechenden Rechte.

Es stellt sich fast zwangsläufig folgende Anschlussfrage:

> Habe ich etwas zu befürchten, falls ich mich einfach (unabhängig von der Papierlage) als "Avanzato" ausgebe?

Dies ist derzeit noch sehr schwierig zu beantworten. Wenn man alle technischen Vorraussetzungen (Funk, Transponder!, etc.) erfüllt, wohl eher nicht. Es muss sich aber freilich erst noch im Detail zeigen, wie in der Praxis mit ausländisch registrierten ULs umgegangen wird, z.B. ob solche nach ihrer ersten Landung in Italien mit irgendwelchen Kontrollen der Dokumente zu rechnen haben. Sollte es aber zu einer solchen Kontrolle kommen, und sollte man dann den Nachweis des "Avanzato-Status" (ich wiederhole: sowohl Flugeug als auch Pilot!) nicht vorweisen können, könnte es mögicherweise etwas ungemütlich werden.

Derzeit scheint es allerdings so, dass deutsch registrierte ULs auch auf den italienischen und für "Avanzati" zugelassenen Aeroporti (z.B. Venezia-Lido) "durchgewunken" werden, d.h. dass hier keine Probleme entstehen. Eine Garantie gibt es dafür aber leider nicht, denn wie oben gesagt, ohne besondere Anerkennungsverfahren gelten D-registrierte ULs genau genommen erst mal nicht als "Avanzato".

Letztlich noch folgendes:

> Kann ich nicht einfach auch in Zukunft weiterhin im Tiefflug die riesigen Kontrollzonen Italiens durchkreuzen ohne mit irgendjemandem zu funken und mit ausgeschaltetem Transponder?

Nun, zunächst einmal sei noch einmal klargestellt dass dies auch in Vergangheit schon illegal war. Es wurde halt einfach in gewissem Umfang "geduldet" (zumindest solange man sich in sinnvollem Maße von den Flughäfen und ihren Endanflugkegeln ferngehalten hat).

Ansonsten kann man dies grundsätzlich natürlich auch weiter tun; es ist aber zu erwarten (bereits von den Behörden angekündet), dass es hierbei in Zukunft weitaus weniger Toleranz geben wird und solche Vergehen mit erhöhter Aufmerksamkeit verfolgt werden. Daher: Vorsicht! Genaueres wird sich aber erst in der nächsten Zeit herauskristallisieren.

Thema "campi di volo"

Trotz all der weiter oben genannten Änderungen bleiben gewisse Sachverhalte aber auch in Zukunft unverändert; z.B. dass die so genannten "campi di volo" auch weiterhin legal nur von ULs (egal ob "basico" oder "avanzato") benutzt werden dürfen.

Nahezu alle "campi di volo" sind im Avioportolano verzeichnet. Auch hier gibt es viele kleine "Juwelen" zu entdecken, teilweise mit regionaltypischen kleinen Trattorias, Agriturismos und wie gesagt vielen vielen netten, begeisterten Fliegerkollegen! Eine kurze Auswahl:

Icaro Village (Nähe Ferrara --> Agriturismo!)
Cascina Landa (Nähe Lago Maggiore)
Samolaco (Nähe Lago di Como)
Azienda Corbetta (Nähe Ferrara) --> Bauernhof mit sonntäglichem Mittagstisch!
Senigallia (zwischen Rimini und Ancona) --> direkt am Adriastrand!
Capo d'Orlando (Nähe Messina) --> direkt am Strand
Ali del Po (Nähe Parma) --> Agriturismo!
Corte Carnevale (Nähe Mantova) --> Agriturismo!
Termon, Vervò (zwischen Bozen und Trento)--> herrliche, aber sehr anspruchsvolle Mountainstrips!
Carvaggio (Nähe Bergamo) --> uriges Agristurismo für den großen Hunger!
Borgo Ticino (südlich des Lago Maggiore) --> nur zweieinhalb Kilometer bis zum Lago Maggiore!

Auch der seit Langem für die Allgemeine Luftfahrt geschlossene Flugplatz Lecce-Lepore (Apulien, Kennung LINL) wird seit einiger Zeit wieder als campo di volo betrieben und ist daher grundsätzlich mit ULs anfliegbar.

Zu bedenken ist aber: Einige campi di volo sind allerdings in etwas zweifelhaftem Zustand (diese unterliegen nämlich keinerlei Form von Kontrolle durch die Behörden). Daher ist hier umso mehr Vorsicht geboten.

Wenn man die o.g. Dinge beherzt, gehört das UL-Fliegen in Italien zu den schönsten luftfahrerischen Erlebnissen die das Land zu bieten hat (siehe z.B. meinen kurzen Clip unter "Videos" oder einige Bilder unter "Fotos"). Noch einmal sei allerdings betont, dass es, wenn man mit einem D-registrierten UL auf italienischen "Aeroporti" operieren will, unumgänglich ist, vorab anzufragen, ob und unter welchen Vorraussetzungen man dort als solches landen darf.


© 2012 | Philipp Tiemann
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