Wenn man einen Blick z.B. auf die klassischen italienischen ICAO-Karten oder andere, auf der AIP basierende Flugplatzübersichtskarten wirft (welche nur die klassischen Aeroporti enthält) kann man den Eindruck gewinnen, die Flugplatzdichte in Italien ließe eher zu wünschen übrig. Tatsächlich ist sie aber, zumindest im Norden, in der Mitte und auch in Teilen des Südens, doch recht gut. Schließlich sind in den offiziellen Luftfahrtkarten (und in der AIP) bei weitem nicht alle Landeplätze verzeichnet…
Zunächst noch mal zur Erinnerung: ein „Aeroporto“ ist, obwohl es 1:1 übersetzt „Flughafen“ bedeutet, letztlich jeder von der italienischen Luftfahrtbehörde zugelassene und in der AIP geführte Flugplatz. Es gibt also auch ganz kleine Aeroporti, z.B. mit nur einer Graspiste und wenig mehr.
An diesen diesen gemäß ICAO-Standards zugelassenen und von der Luftfahrtbehörde ENAC überwachten „Aeroporti“ werden relativ hohe operationelle und bürokratische Anforderungen gestellt.
Schon seit vielen Jahren gibt es daher neben diesen zwei weitere Kategorien von Landeplätzen; zum einen die so genannten „Aviosuperfici“ und zum zweiten die so genannten „Campi di Volo“ (beides bedeutet übersetzt ungefähr soviel wie „Flugfeld“). Diese bringen – ganz untypisch für Italien – vergleichsweise wenig Bürokratie und laufende Kosten mit sich (vor allem: für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb KEINE Feuerwehrbereitschaftspflicht), was sie bei den Betreibern und Benutzern aus der „kleinen GA“ sehr populär gemacht hat, so dass es seit Jahrzehnten sehr viele von Ihnen gibt (in Summe mehrere hundert Aviosuperfici und Campi di Volo). An diesen Plätzen findet man meist noch enthusiastische Sportpiloten und Schrauber sowie pure Freude am Fliegen, aber genauso manchmal durchaus auch kleinere Geschäftsreiseflugzeuge. Auch der einzige Flugplatz in der Republik San Marino ist ein Aviosuperficie!
Der wesentliche Unterschied zwischen Aviosuperfici und Campi di Volo: Erstere sind auch für klassische, also zertifizierte Motorflugzeuge („Aeromobili certificati“) und Experimentals zugelassen, wärend Campi di Volo nur von ULs („Ultraleggeri“ bzw. italienspezifisch: „Apparecchi VDS“) genutzt werden dürfen. Aus diesem Grunde werden im Folgenden vor allem die „Aviosuperfici“ behandelt. Mehr zu den „Campi di Volo“ erfahren Sie im Abschnitt „UL-Fliegen in Italien“.
Bitte bedenken sie zunächst: alle diese Aviosuperfici und Campi di Volo sind Privateigentum! Zwar kann man in den meisten Fällen auch als „Fremder“ (unkompliziert) eine Landeerlaubnis erhalten, aber man sich eben vorab darum bemühen und es es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sie auch erteilt wird.
Zunächst ein wenig Background speziell zu den Aviosuperfici: Anlauf genommen hat die Entwicklung dieser in Italien schon 1968, als ein damaliger Parlamentarier und Pilot namens Corrado Gex sich engagierte und ein Gesetz durchbrachte, welches heute noch als „Gex-Gesetz“ unter italienischen Piloten bekannt ist. Es besagte schlicht, dass Luftfahrzeuge, wenn sie technisch bedingt für den Betrieb nicht unbedingt einen richtigen „Aeroporto“ erfordern, genauso von geeigneten Flugfeldern aus, genannt „Aviosuperficie“, operieren dürfen. Natürlich kamen spätere weitere Gesetze hinzu welche das Ganze konkretisiert haben; z.B. ist schon lange erforderlich, dass man für den Betrieb eines Aviosuperficie gewisse Unterlagen bei der ENAC einreichen und natürlich ein paar Anforderungen erfüllen muss.
Die meisten Aviosuperfici haben Graspisten, allerdings zumindest immer weiße Pistenreiter und einen Windsack, denn das ist Voraussetzung für den Betrieb eines Aviosuperficie. Einige dieser Plätze haben allerdings eher kurze Pisten, (teilweise nur 400-600 Meter) und sind daher mit vielen klassischen Motorflugzeugen nur bedingt sicher nutzbar. Diese haben dann auch meist kaum eine Infrastruktur, zum Teil nicht mal eine Halle, ein Büro oder ein Telefon. Viele andere aber sind wiederum gut ausgebaut, d.h. mit zum Teil sehr gepflegten Pisten (auch deutlich länger als 600 Meter, teilweise auch asphaltiert), Hangars, Tankstellen, Flugschulen, Restaurants, Werkstätten, Unterkünften, usw. Bei solchen ist der Unterschied zu einem kleinen „Aeroporto“ kaum mehr erkennbar (mal abgesehen von der Unkompliziertheit des Fliegens und der angenehmen Tatsache, dass viele Aviosuperfici keinerlei Landegebühren verlangen). Aber: die Aviosuperfici sind nicht in der AIP Italia enthalten und es werden für diese daher auch keine NOTAMs herausgeben; dazu weiter unten gleich noch mehr.
Aviosuperfici müssen für den Betrieb nicht durch einen Betriebsleiter o.ä. „besetzt“ sein, d.h. es ist unter Umständen (auch nachdem man sich vorab zur Landung angemeldet hat) niemand vor Ort. Es ist für den (privaten) Flugbetrieb auch keinerlei Feuerwehrdienst von Nöten. Selbst wenn irgendjemand vor Ort ist, bedient in der Regel niemand den Funk, sprich es werden von den Piloten lediglich Blindsendungen abgesetzt (siehe als Anleitung hierfür auch den Abschnitt „Flugfunk auf Italienisch“ unter der Rubrik „Flugdurchführung“). Die zu verwendende Frequenz lautet – falls nicht anders veröffentlicht – 130,0 MHz.
Aber nochmal ganz deutlich: Die Benutzung des Funkgeräts (oder gar nur ein solches zu haben) ist bei Aviosuperfici und Campi di Volo nicht vorgeschrieben. Bei An- und Abflug ist daher stets mit nicht funkenden Luftfahrzeugen, vor allem einfachen ULs, zu rechnen! Augen auf!!!
Die Aviosuperfici haben zum überwiegenden Teil keinen ICAO-Code, wobei speziell in letzter Zeit immer mehr davon nun doch einen erhalten. Bei jenen ohne Code muss man in Flugplänen stets „ZZZZ“ angeben und dann in Feld 18 „RMK/DEP: [Flugplatzname]“ bzw. „RMK/DEST: [Flugplatzname]“ eintragen.
Dadurch, dass recht viele Aviosuperfici jetzt auch ICAO-Codes haben, lässt sich beim Blick in Foreflight oder Skydemon gar nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um einen „Aeroporto“ oder um ein „Aviosuperficie“ handelt. Klarheit verschafft meist nur ein Blick in die AIP, denn dort sind ausschließlich die Aeroporti enthalten. Auch der Avioportolano (siehe das entsprechende Kapitel dazu auf dieser Website) weist stets genau aus, ob es sich um einen Aeroporto, ein Aviosuperficie oder einen Campo di Volo handelt. Für die offizielle Online-Datenbank der bestehenden Aviosuperfici siehe aber den nächsten Abschnitt.
Das neue Aviosuperfici-Reglement (seit 2023) und die Folgen
Bis Ende 2023 waren die Anforderungen zur Einrichtung und für den Betrieb der Aviosuperfici durch ein recht pragmatisches Gesetz (Decreto 1 Febbraio 2006) geregelt. Pragmatisch war vor allem aber die Handhabung in der Praxis. Das Einrichten und das Betreiben eines solchen Flugfelds war auch für Personen und ganz keine Vereine ohne allzu große Mittel und luftfahrtspezifische Kenntnisse möglich, so dass zum Teil auch sehr kleine UL-Vereine, Landwirtschaftsbetriebe und Einzelpersonen mit entsprechendem Grundstück solch ein Aviosuperficie betreiben konnten.
Das hat sich in gewissem Maße Ende 2023 leider geändert. Zu diesem Zeitpunkt ist ein sehr umstrittenes neues Reglement („Regolamento sulla liberizzazione dell’uso delle aree di atterraggio“) in Kraft getreten. Durch dieses sind die Anforderungen und Verantwortlichkeiten auf Seiten des Betreibers („Gestore“) erheblich angewachsen und es ist viel Bürokratie (mit hohen Kosten), vor allem aber auch viel Verunsicherung hinzugekommen. Dies alles unter dem Scheinargument der Flugsicherheit (siehe den skandalösen Fall Castiadas, im Kapitel „Sardinien“). Letztlich geht es dabei um Haftung und das Verschieben von Verantwortlichkeiten, insbesondere weg von der Behörde ENAC, hin zum Piloten und vor allem auch dem Betreiber des Aviosuperficies (dem „Gestore“).
Ohne hier auf alle Details einzugehen: ein Gestore muss heutzutage zunächst mal eine Prüfung in Luftrecht (Flugplatzeigenschaften) abgelegt haben und diese auch alle drei Jahre erneuern. Außerdem muss er nun eine sehr viel detailliertere und strukturiertere Dokumentation zu seinem Fluggelände und dem Geländeumfeld bei der Behörde einreichen (und dazu auch einen Architekten engagieren!).
Konsequenz leider: ein Teil der früheren italienischen Aviosuperfici wurde geschlossen oder zu einem „Campo di Volo“ herabgestuft; Letztere dürfen somit legal keine zertifizierten Luftfahrzeuge mehr empfangen. Schließlich operieren auch auf den meisten Aviosuperfici ohnehin ganz überwiegend nur ULs, welche diese Zulassung als Aviosuperficie gar nicht unbedingt benötigen. Verlierer sind also die Piloten zertifizierter, klassischer Motorflugzeuge, denen so eine Reihe möglicher Landeplätze genommen wurde. Denn: wenn ein Betreiber nicht sämtliche neuen Anforderungen bis zum Stichtag erfüllt und die entsprechenden Unterlagen eingereicht hat, ist der Status als Aviosuperficie automatisch verfallen!
Von zuvor etwas über 200 Aviosuperfici sind jetzt nur noch ca. 160 übrig geblieben.
Daher: wenn Sie mit einem zertifizierten Motorflugzeug auf einem vermeintlichen Aviosuperficie landen möchten, und (unabhängig von der Landegenehmigung durch den Eigentümer) ganz auf der legal sicheren Seite sein wollen, prüfen Sie so genau den Status. Fragen Sie beim PPR-Anruf oder der PPR-Mail den Betreiber zumindest ausdrücklich, ob der Platz wirklich (immer noch) als Aviosuperficie zugelassen und registriert ist!
Es gibt es eine offizielle und frei (im Sinne von kostenlos) zugängliche Datenbank der Aviosuperfici. Man muss sich aber vorher registrieren. Diese wird seit 2024 im Auftrag der ENAC durch den Avioportolano-Verlag online zur Verfügung gestellt. Man findet sie hier:
Offizielle Avioportolano-Datenbank der Aviosuperfici
Leider gibt es das Verzeichnis / die Datenbank bisher nur auf Italienisch, man kann sie aber mittels des Browsers passabel in Deutsche oder Englische übersetzen. Anyway, wenn Sie (als Motorflieger) den ins Auge gefassten Platz dort nicht finden, seien Sie zumindest skeptisch. Allerdings: diese (letztlich auf den Daten der ENAC basierende) Liste war schon in der Vergangenheit etwas unvollständig und entsprach nicht ganz dem tatsächlichen Stand der Dinge…. Italien eben…).
Viele Aviosuperfici haben mittlerweile auch eine eigene Website. Die Qualität und Aktualität dieser Seiten ist aber natürlich variabel.
Wer durchgehend noch besser aufbereitete Informationen zu den Aviosuperfici (und ggf. den Campi di Volo) haben möchte, der muss sich eben eines der Bezahlprodukte von Avioportolano gönnen. Siehe dazu das Kapitel „Avioportolano“ im Abschnitt „Flugvorbereitung“.
Jene Plätze, die in der o.g. Datenbank grün markiert sind, sind schon nach dem „neuen“ Reglement geprüft und registriert worden. Für diese sind in der Datenbank auch schon alle Infos enthalten, also genaue Pistendaten, Fotos und Kontaktinfos. Jene (wenigen) Plätze, die dort in gelb markiert sind warten immer noch auf Prüfung aller Unterlagen, dürfen aber auf Basis der „Altzulassung“ bis dahin weiterhin als Aviosuperficie operieren.
In jedem Fall – das lässt sich jetzt schon sagen – sind die meisten Betreiber der fortbestehenden Aviosuperfici mittlerweile etwas vorsichtiger und vielleicht auch unentspannter geworden, was den Flugbetrieb auf ihren Aviosuperfici angeht. Früher konnte dort mehr oder weniger jeder landen und es interessierte keinen. Mittlerweile nehmen eigentlich alle die Pflicht der Erhebung aller Flugdaten ernst, so dass sehr auf einen Flugeintrag in irgend einer Form von Register geachtet wird. Die meisten Betreiber wollen nun schon vor jeder Flugbewegung alle relevanten Flugdaten schriftlich übermittelt bekommen und sich bestätigen lassen, dass der Pilot sich ausreichend gebrieft hat. Einige Plätze haben dafür jetzt extra ein Formular oder Web-Formular. Reine pdf-Formulare sind leider, wenn man schon auf Reise ist, immer unbequem. Tja, das war früher meist entspannter und wenn man einfach kam und wieder wegflog, ohne Daten hinterlassen zu haben, dann war das auch egal. Diese Zeiten sind wohl leider weitgehend vorbei. Außerdem erheben viele dieser Aviosuperfici mittlerweile auch Lande- und Parkgebühren; das war früher mal anders. Trotzdem bleibt das Fliegen auf den Aviosuperfici (im Vergleich zu den meisten Aeroporti) eine Freude.
Was es noch zu den Aviosuperfici zu wissen gilt
Folgende Pflichten betreffen beim Betrieb auf Aviosuperfici den Piloten:
1. Er muss sich vom Betreiber alle Informationen beschaffen, die für einen sicheren Flugbetrieb notwendig sind. Außerdem hat er dann natürlich die Pflicht, zu prüfen, ob die Eigenschaften des Platzes mit denen des eingesetzten Luftfahrzeugs kompatibel sind. Eigentlich logisch.
2. Er muss sich vom Betreiber die Zustimmung zur Landung einholen. (Wohlgemerkt besagt das Gesetz nicht ausdrücklich, dass man dies für jeden einzelnen Flug notwendig ist; es ist also wohl auch so etwas wie eine generelle Erlaubnis denkbar).
3. Es darf nur bei Tag und bei VFR-Bedingungen geflogen werden. Außerdem dürfen nur Intra-EU-Flüge dort stattfinden.
4. Er muss dem Betreiber die Daten jeden einzelnen Flugs von diesem oder zu diesem Platz mitteilen. Diese sind: Name Pilot, Luftfahrzeugtyp, Registrierung, Anzahl der Personen an Bord, Abflugzeit und Zielort bzw. Abflugort und Landezeit, Art des Fluges). Auch hier steht nicht im Reglement, dass dies vor dem Flug notwendig ist (hinsichtlich der genauen Start- bzw. Landezeit wäre das ja ohnehin schwierig), sondern es reicht, wenn man dies nach dem Flug tut. Dies hat damit zu tun, dass der Betreiber diese Daten zu digitalisieren und für fünf Jahre zu konservieren hat.
Das war es aber dann auf formeller Seite auch schon.
Allerdings: das, was man so an Aviosuperfici vorfindet, ist teilweise fliegerisch etwas anspruchsvoll. Nicht nur wegen der meist relativ kurzen und meist aus Gras bestehenden Pisten (die natürlich nicht immer perfekt gemäht sind), sondern eben teilweise auch wegen der Hindernissituation, etc. Es sollte allerdings selbstverständlich sein, dass man als seriöser Pilot Profi genug sein sollte, sein Flugzeug perfekt zu beherrschen, fit in Präzisionslandungen auf kürzeren Grasbahnen zu sein, und überhaupt alle relevanten Faktoren wie Weight & Balance, Wind, Temperatur und Geländebeschaffenheit konservativ zu berücksichtigen. Es ist (trotz eventueller Sprachbarrieren) unerlässlich, sich vor dem Flug bei dem Betreiber des Platzes über Pistenzustand, effektive Pistenlänge sowie andere Aktualitäten zu informieren. Um es klar zu sagen: Das Starten und Landen auf Aviosuperfici findet komplett und ausschließlich auf Verantwortung des Piloten statt! Wenn Sie bei einer Landung einen Überschlag machen, weil, wie sich herausstellt, die Piste in miesem Zustand war, haben Sie danach keinerlei Chance, gegen den Betreiber vorzugehen. Daher ist zumindest auch immer ein tiefer Überflug der Piste ratsam.
Es gibt übrigens auch bei den Aviosuperfici verschiedene Arten. Standard-Aviosuperfici sind solche „non-in-pendenza“, also ohne nennenswerte Bahnneigung. Aviosuperfici „in pendenza“ erfordern besondere weitere Qualifikationen. Das gilt auch für Aviosuperfici mit Schnee- oder Eispiste.
Folgenden Nachteil haben die „Aviosuperfici“ für den nicht italienisch sprechenden Besucher: An diesen kleinen, oft von Privatpersonen oder kleinen Flugvereinigungen betriebenen Plätzen kommt es häufig vor, dass der Gestore kein oder kaum Englisch spricht. Dies erschwert unter Umständen sowohl die Kontaktaufnahme vorab, als auch die Verständigung vor Ort. Meistens kommt man aber mit einer Mischung aus Deutsch, Italienisch und Englisch letztlich irgendwie klar und sollte diese kleinen Sprachbarrieren keinesfalls zum Grund nehmen, vor diesen Plätzen zurückzuschrecken. E-Mails lassen sich bekanntlich mittlerweile mit verschiedenen Tools wunderbar übersetzen.
Allerdings: In manchen Fällen ist es schwierig, solche kleinen Plätze (und deren private Betreiber) per Email vorab für Informationen und die obligatorische Landegenehmigung zu kontaktieren, da Mails manchmal nicht beantwortet werden. Das ist keine Bosheit, sondern liegt meist darin begründet, dass viele Platzbetreiber bzw. Flugvereinigungen zwar eine email-Adresse haben, diese aber gar nicht so regelmäßig überwachen. E-Mails hingegen gelten teilweise als unpersönlich. Des Weiteren tun sich viele Leute in Italien wie gesagt mit dem Englischen schwer. Am Ende liegt es ganz einfach auch ein bisschen in der Mentalität der Italiener begründet, dass letztlich doch (zumindest beginnend) sehr viel über den persönlichen Kontakt (Telefon!) läuft. Hat man diesen erstmal hergestellt und ist „auf einer Wellenlänge“, öffnen sich die allermeisten Türen wie von selbst. Also: Trotz Sprachschwierigkeiten sollte man, vor allem wenn man ein Aviosuperficie erstmalig anfliegen möchte, stets zum Hörer greifen. Wie gesagt: Die Italiener sind fast ausnahmslos ganz außerordentlich nette, disponible Leute. Es gibt aber zum Grundsatz des Telefonierens auch Ausnahmen: in manchen Fällen kommunizieren die Eigner tatsächlich auch gerne oder gar lieber per WhatsApp, weil sie sich dann mit dem Englischen einfacher tun als im direkten Telefonat. Und, wie oben schon gesagt, bei immer mehr Aviosuperfici besteht der jeweilige Betreiber mittlerweile sogar auf eine schriftliche Anmeldung über ein Formular oder Web-Formular; dies oft, um sich in gewissem Maße zu enthaften.
Einige Aviosuperfici liegen geografisch innerhalb einer bis zum Boden reichenden CTR. Beispiele sind Ragusa/Eremo della Giubiliana (innerhalb der Catania CTR) und Al Casale (innerhalb der Aviano CTR). Dies ist aber gar kein großes Problem. In diesen Fällen muss (beim Anflug) rechtzeitig vor Einflug in die CTR zwecks Freigabe Kontakt mit der zuständigen Anflugkontrollstelle hergestellt werden, mit dem Hinweis, man wolle auf dem Aviosuperficie xy landen (die Controller kennen in der Regel alle innerhalb „ihrer“ CTR liegenden Plätze). Kurz vor Erreichen des Platzes, wenn man diesen in Sicht hat, meldet man sich dann meist ab, mit dem Verweis, man werde auf die lokale Platzfrequenz wechseln. Beim Abflug sollte man – noch mal Boden – einmal probieren, ob man schon dort Kontakt zu der Anflugkontrollstelle herstellen kann. Dies gelingt – wohlgemerkt mit offenem Squelch – in vielen Fällen. Oder man kontaktiert die zustände Flugsicherung telefonisch. Man kann dann in aller Ruhe erklären, wo man ist, dass man in Kürze starten wird und in welche Richtung man aus der CTR ausfliegen möchte. Ist es nicht möglich, Kontakt herzustellen, empfiehlt es sich, unmittelbar nach dem Start zunächst kurz über dem Platz in ca. 500 Fuß zu kreisen, bis man sich mit dem Approach-Lotsen verständigt hat.
Es bleibt zu bedenken: bei den Aviosuperfici in Italien gibt es etwas mehr Dynamik als bei den Aeroporti. Das heißt: jedes Jahr eröffnen ein paar neu, es schließen aber jedes Jahr auch ein paar. Auch dann gibt es kein NOTAM. Auch die Infos auf dieser Website, welches sich auf die einzelnen Aviosuperfici beziehen, können deshalb sehr schnell einmal veralten (auch wenn ich mich bemühe, alles „aktuell“ zu halten). Daher: wenn Sie einen Flug zu einem Aviosuperficie planen, bitte gleich erst mal beim jeweiligen Betreiber („Gestore“) den aktuellen Status prüfen, bevor weitere Flug- und Reiseplanungen vollzogen werden.
